Unser Service für Sie


 [ » Newsletter ]

[ » zum Kontakt-Formular ]

[ » Material bestellen ]

[ » Geschenke bestellen ]



Videos aus unseren Projekten finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.
[ » Gebende Hände – Youtube-Kanal ]


Afghanistan: Kanzleramt rechtfertigt sich in der Kundus-Affäre

 
Meldung vom 14.12.2009

Die Aufklärung des von der Bundeswehr beorderten Luftangriffs im Kundus zieht immer weitere Kreise. Das Kanzleramt rechtfertigte sich zu den immer lauter werdenden Vorwürfen: Man habe „stets großen Wert darauf gelegt, dass der Einsatz der Bundeswehr immer im Rahmen des vom Bundestag erteilten Mandates erfolgt“, behauptet Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Karl-Theodor zu Guttenberg erinnert daran, dass er zum Zeitpunkt des Luftangriffs noch nicht im Amt des Verteidigungsministers war.

Wegen immer neuer Enthüllungen in der Kundus-Affäre fordert die Opposition eine Regierungserklärung. Der Befehlshaber Oberst Georg Klein habe in einem Bericht selbst seine Entschlossenheit ausgedrückt, beim Bombardement der beiden Tanklaster Anfang September in Afghanistan Aufständische „vernichten“ zu wollen.

SPD-Chef Sigmar Gabriel gab zu bedenken, es könne der Eindruck entstehen, dass im Kundus mandatswidrig und völkerrechtswidrig vorgegangen wurde. Das Kanzleramt stritt diesen Vorwurf ab. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, konfrontiert mit den neuen Vorwürfen in der Kundus-Affäre, bangt nicht um sein Amt. Zu Rücktrittsforderungen sagte er lediglich: „Ja, ja: Je lauter das Rufen, um so gewichtiger die Argumente. Wer glaubt, den 4. September an mir festmachen zu können, sollte sich daran erinnern, dass ich da noch gar nicht Verteidigungsminister war“, sagte er.

Zu den Hintergründen des Luftangriffs in Kundus, bei dem bis zu 142 Menschen getötet wurden, darunter viele Zivilisten, verwies er auf das laufende Verfahren: „Das alles ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und der juristischen Bewertungen der Bundesanwaltschaft.“

In dem Bericht von Oberst Klein lag dem Spiegel zufolge folgender Wortlaut vor: „Am 4. September um 01.51 Uhr entschloss ich mich, zwei am Abend des 3. September entführte Tanklastwagen sowie an den Fahrzeugen befindliche INS (Insurgents, auf Deutsch: Aufständische) durch den Einsatz von Luftstreitkräften zu vernichten.“ Auch in dem offiziellen ISAF-Untersuchungsbericht wurde laut Süddeutscher Zeitung niedergelegt: „Er wollte die Menschen angreifen, nicht die Fahrzeuge.“

Ursprünglich sei man davon ausgegangen, Ziel der Angriffe seien die beiden gekaperten Tanklaster gewesen. Damit habe verhindert werden sollen, dass die Fahrzeuge als Waffe gegen die Bundeswehr im Kundus verwendet wurden.

Die Hintergründe über die Luftangriffe und der sich anschließenden Informationspanne prüft nun ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. SPD-Chef Gabriel bemängelte aber, es genüge nicht, wenn Guttenberg den Untersuchungsausschuss vorschiebe. „Es wird Zeit, dass die Regierung sich erklärt.“ Sie müsse „Rechenschaft darüber ablegen, was in Kundus passiert ist“. Mit der Umschreibung der Zustände in Afghanistan als „kriegsähnlich“ sei es dem Verteidigungsminister nicht erlaubt, „direkte Angriffe auf Menschen zu rechtfertigen“.

Die SPD forderte außerdem Aufklärung darüber, warum genau Staatssekretär Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan entlassen wurden. Beide gaben an, sie hätten Guttenberg zu dem Vorfall in Kundus korrekt und vollständig informiert, so der Spiegel.


Video-Beiträge zu diesem Thema

 Guttenbergs Kundus Verteidigung




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Afghanistan, Kundus-Affäre, Kanzleramt, Guttenberg, Vorwürfe, Luftangriff, mandatswidrig, Bundesanwaltschaft, Bundeswehr, Angriff, Gabriel, Schneiderhahn, Kundus, Kunduz, Wichert