Frauen in Afghanistan: Letzter Ausweg ist die Selbstverbrennung

Meldung vom 01.04.2011

Viele gute Vorsätze werden alljährlich zum Internationalen Frauentag am 8. März gefasst. Unter anderem wird die afghanische Regierung alljährlich aufgefordert, Frauenrechte in Afghanistan einzuführen. Bisher wurde nur wenig von diesen Forderungen umgesetzt. Afghanische Frauen befinden sich oft am Rande des Abgrunds. Manche Frauen sehen nur noch einen Ausweg: den Selbstmord. Die Selbstverbrennungen, die afghanische Frauen in großer Zahl an sich selbst verüben (sie zünden sich selbst an und sterben daran), sind eine der tragischsten Reaktionen auf Gewalt gegen Frauen in diesem Land.

Die Opfer, die ein solches Drama überlebt haben, sind für ihr Leben lang gezeichnet. Sie werden oft dauerhaft zu Invaliden, sind entstellt und aus der Gesellschaft ausgesondert. Wenn die vorhandenen Gesetze zum Schutz der Frauen nicht vollständig angewandt werden, wird die Gewalt gegen Frauen weiterhin oft eine autoaggressive Bestrafung der afghanischen Frauen bewirken.

Selbstverbrennung kann man als einen Aufschrei der Frauen verstehen. Sie wählen lieber den Freitod, als weiterhin häusliche Gewalt, Zwangsheirat und andere frauenfeindliche soziale Bräuche zu erleiden. Obwohl viele Afghanen – einschließlich einiger religiöser Führer – diese gesellschaftlichen Gewohnheiten aufgrund ihrer Interpretation des Islam noch unterstützen, haben diese Praktiken weder eine Grundlage in der Scharia noch im afghanischen und internationalen Recht, da sie die grundlegenden Menschenrechte der Frauen verletzen.

Zuverlässige nationale Statistiken über dieses Phänomen gibt es nicht, da viele Familien diese Taten wegen der Schande verschweigen. Weil es gleichzeitig auch keine gute medizinische Versorgung und keine zuständigen staatlichen Auffangstellen gibt, werden solche Ereignisse nie offiziell festgehalten.

Nach Angaben der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission (Independent Human Rights Commission, AIHRC) wurden im Jahr 2006 106 Fälle und im Jahr 2007 184 Fälle von Selbstverbrennung gemeldet, was einem Anstieg von 73 Prozent in einem Jahr entspricht. Man geht davon aus, dass dieses Phänomen weiterhin zunimmt.

Die Situation wird dadurch noch problematischer, dass Polizei und Justiz laut AIHRC keine formellen Untersuchungen zu den Ursachen der Selbstmorde und Selbstverbrennungen von Frauen angehen. Homa Sultani, die beim AIHRC für die Rechte der Frauen zuständig ist, meint: „Es gibt eine Kultur der Straffreiheit für diejenigen, die Frauen zu Selbstverbrennung und Selbstmord treiben.“

Die Selbstverbrennung der Frauen in Afghanistan ist ein Spiegelbild ihrer Unterdrückung, zeigt ihre benachteiligte Situation im sozialen und medizinischen Bereich. Einige Statistiken sind besorgniserregend: 87 Prozent der afghanischen Frauen können weder lesen noch schreiben; mehr als eine von drei Frauen ist körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt ausgeliefert und 70 bis 80 Prozent der Frauen werden zwangsverheiratet.

Für manche Menschen stellt die Ehe in Afghanistan eine Form des Verkaufs dar, wobei mit Frauen gehandelt wird, um familiäre Streitigkeiten beizulegen oder die familiären Bindungen zu festigen. Oft werden minderjährige Mädchen zur Ehe gezwungen, wobei nationales Recht verletzt wird, wonach die in Frage kommenden Frauen mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Einige Mädchen werden mit Männern liiert, die immerhin fünfmal so alt sind wie sie selbst. Registriert werden dabei nur die Fälle von Zwangsheirat, die in großen Städten Afghanistans vorkommen. Die Zahl derjenigen, die in ländlichen Gebieten auftreten, bleibt eine Dunkelziffer.

Dabei gibt es Möglichkeiten, das Los der Frauen in Afghanistan zu verbessern. Im August 2009 verabschiedete die afghanische Regierung das Gesetz zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (Law on Elimination of Violence against Women – EVAW), das viele verletzende traditionelle Praktiken strafbar macht.

Doch obwohl die Verabschiedung dieses Gesetzes eine bedeutende Errungenschaft war, beobachtete die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan für Menschenrechte (United Nations Assistance Mission in Afghanistan, Human Rights - UNAMA HR), dass die Strafverfolgungsbehörden oft unwillig oder unfähig waren, Gesetze zum Schutz der Frauen wirklich anzuwenden. Solche Untätigkeit unterstützt die Fortführung frauenfeindlicher Praktiken.

Es ist dringend notwendig, dass die Regierung von Afghanistan die vollständige Anwendung des Gesetzes zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (EVAW) durchsetzt. Die UNAMA HR bemerkt, dass „Verurteilungen nach dem EVAW-Gesetz die Täter abschrecken können, Frauen Gewalt anzutun.“ Gleichzeitig sollte der afghanische Präsident Hamid Karsai klarstellen, dass die Achtung der Frauenrechte der Kern der Menschenrechtspolitik der Regierung ist.


Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „The Epoch Times Deutschland“, epochtimes.de