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Südafrika: Abschied von der Pressefreiheit

Meldung vom 23.11.2011

Das südafrikanische Parlament hat ein neues Mediengesetz erlassen. Journalisten droht nun eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren, falls sie Staatsgeheimnisse antasten. Für eine Regierungspartei, die aus ehemaligen Freiheitskämpfern gegen die Apartheid besteht, ist das ein harter Rückschlag, findet die Opposition. Die Abgeordneten der Opposition waren deshalb bei der entscheidenden Sitzung aus Protest schwarz gekleidet. Sie kündigten das Ende der Pressefreiheit an.

Alle Proteste von Opposition und Zivilgesellschaft waren umsonst, jede Hoffnung vergeblich, dass sich der eine oder andere Abgeordnete vielleicht doch eher seinem Gewissen als dem Fraktionszwang verpflichtet fühlt: 229 gegen 107 Stimmen – wie gewohnt setzte der regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) in der Nationalversammlung auch dieses Gesetz durch. Jetzt ist das umstrittene Informationsgesetz mit satter 67-Prozent-Mehrheit eine beschlossene Sache.

Die Opposition verbirgt nicht ihre Enttäuschung. Fraktionschefin Lindiwe Mazibuko von der Democratic Alliance (DA) meinte: „Es war zutiefst enttäuschend, wie einige ehemalige Freiheitskämpfer des ANC zugestimmt haben, obwohl sie genau wissen, was es heißt, wenn Staatsgeheimnisse per Gesetz über das öffentliche Interesse gestellt werden. Ein neues Gesetz war nötig, ja, aber wir wollen unbedingt sicherstellen, dass das öffentliche Interesse höher bewertet wird. Heute gab es unter den ANC-Abgeordneten eine merkwürdige Häme, als das Gesetz durchging. Und wenn man weiß, wo der ANC herkommt und gegen die Apartheidgesetze kämpfte – ist das sehr enttäuschend.“

Südafrikas Prominenz wie die Nobelpreisträger Nadine Gordimer und Erzbischof Desmond Tutu hatten vorher vor einem solchen Schritt gewarnt, Künstler, Gewerkschaften ebenfalls – aber vergeblich: Über einem „schwarzen Dienstag“ klagten Kritiker und sagten den „Beginn des Endes der Pressefreiheit in Südafrika“ voraus. Das „Gesetz zum Schutz von Staatsinformationen“, wie es offiziell lautet, stellt das Weiterleiten und Veröffentlichen klassifizierter Informationen unter Strafe – bis zu 25 Jahre Haft erwarten Journalisten und Informanten bei Nichteinhaltung.

Das Gesetz hatte in Südafrika heftige Debatten ausgelöst. Selbst ANC-intern stellten sich zahlreiche Kritiker quer. In mehr als 100 Details wurde der ursprüngliche Entwurf abgeschwächt. Ihr Hauptanliegen aber, das öffentliche Interesse höher zu bewerten als das Interesse der Regierung, konnten die Gegner nicht durchsetzen. Doch sie wollen weiterkämpfen. Denn das Gesetz muss noch die zweite Parlamentskammer passieren, den Rat der Provinzen.

Elston Seppie vom Institut für Meinungsfreiheit in Johannesburg betonte: „Wir werden unsere Lobbyarbeit bei den Provinzabgeordneten fortsetzen. Sollte das Gesetz trotzdem durchkommen, werden wir Präsident Zuma bitten, es wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu kassieren. Wenn er das nicht tut bleibt uns nur noch eine Option: Die Verfassungsbeschwerde – und viele Zivilorganisationen stehen dafür schon in den Startlöchern.“

Auch die Opposition will die Niederlage nicht einfach akzeptieren: Das südafrikanische Recht ist zugänglich für Minderheitenanträge, wenn ein Drittel der Abgeordneten kooperiert – das sollte leicht zu bewerkstelligen sein. „Wir geben noch lange nicht auf“, sagte Oppositionsführerin Lindiwe Mazibuko, „und sind zuversichtlich, dass wir das Gesetz noch zurückweisen können“.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „ARD-Nachrichten online“, ard.de

Schlagwörter: Südafrika, Mediengesetz, Medien, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, ANC, Freiheitskämpfer, Apartheid, Verfassungsbeschwerde, Oppostion, Schutz von Staatsinformationen, Staatsgeheimnisse, Haft, Mehrheit, Schwarzer Dienstag, Informationsgesetz