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Rumänien: Gute-Nachrichten-Quote verfassungswidrig

Meldung vom 09.07.2008

Das rumänische Verfassungsgericht wies am Mittwoch ein neues Gesetz als verfassungswidrig zurück, wonach der Senat Fernseh- und Radiosendern eine Quote für gute Nachrichten anordnen wollte.

Der Senat in Bukarest hatte im vergangenen Monat einstimmig beschlossen, Radio und Fernsehen müssten künftig genauso viele gute wie schlechte Nachrichten veröffentlichen.

Das Gesetz ging zurück auf die Initiative zweier Senatoren, die sich über die „unumkehrbare Wirkung“ schlechter Nachrichten auf „das Leben und die Gesundheit der Leute“ beschwert hatten. Mit ihrem Gesetz beabsichtigten die beiden Senatoren angeblich, „das allgemeine Klima verbessern“ und der Öffentlichkeit eine „emotional und mental ausgeglichene Sicht auf das tägliche Leben“ ermöglichen zu wollen.

Nach seiner Verabschiedung ist das Gesetz auf scharfe Kritik gestoßen. Der Medienrat des Landes entgegnete diesem Angriff auf die Pressefreiheit, Nachrichten könne man generell weder in positiv noch negativ unterteilen, sondern sie reflektierten einfach die Realität.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Der Standard“, derStandard.at