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Kenia: Präsidentschaftswahlen auf 2013 festgelegt

Meldung vom 20.03.2012

Wahlen sind in Schwellenländern ein gefährliches Unterfangen, da sie oft zu ethnischen und sozialen Unruhen führen. Nun hat sich Kenia zu einem nächsten Wahltermin durchgerungen, nachdem die letzten Wahlen das Land an den Rand eines Bürgerkriegs gebracht hatten. Am 4. März 2013 sollen die ersten Präsidentenwahlen nach den Unruhen von 2007 stattfinden, so die Entscheidung.

Das legte die Wahlkommission am Samstag, den 17.03.2012, fest. Nach der Wahl im Dezember 2007 waren blutige Gefechte in Kenia ausgebrochen. Mehr als 1.000 Menschen kamen dabei ums Leben.

Das Touristenland am Indischen Ozean war damals haarscharf einem Bürgerkrieg von größerem Ausmaß entkommen. Die Gewalt ebbte erst im März 2008 ab, als dem damaligen Oppositionsführer Raila Odinga das Amt des Ministerpräsidenten in einer Koalitionsregierung übertragen wurde.

Odinga hatte Präsident Mwai Kibaki zuvor beschuldigt, ihm die Wahl „gestohlen zu haben“. Monatelange blutige Straßenkämpfe von Anhängern beider Kandidaten waren die Folge.

Bei der Präsidentenwahl 2013 will sich Odinga erneut zur Wahl stellen. Sein stärkster Kontrahent wird Uhuru Kenyatta sein, der Sohn des Staatsgründers Jomo Kenyatta. Er will kandidieren, obwohl eine Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf ihm lastet.

Uhuru Kenyatta und drei andere Spitzenpolitiker stehen unter Verdacht, 2007 massenweise Morde, Vergewaltigungen und Vertreibungen angezettelt und geschürt zu haben. Unter den Angeklagten befindet sich auch der frühere Bildungsminister William Ruto, der ebenfalls 2013 zur Wahl antreten will. Präsident Kibaki ist eine weitere Kandidatur nach zwei Amtszeiten nicht mehr gestattet.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Focus Online“, focus.de

Schlagwörter: Kenia, Wahlen, 2013, Präsidentschaftswahlen, Bürgerkrieg, Unruhen, Raila Odinga, Mwai Kibaki, Uhuru Kenyatta, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kandidatur, Amtszeit