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Äthiopien: Nichtregierungsorganisationen an die Leine gelegt

Meldung vom 16.11.2012

In Äthiopien gibt es eine Niederlassung der deutschen Heinrich-Böll-Stiftung. Doch die politischen Restriktionen machen die Arbeit vor Ort immer schwieriger. Die Stiftung hat sich jetzt entschieden, Addis Abeba zu verlassen.

Die Leiterin der Heinrich-Böll-Stiftung, Barbara Unmüßig, berichtet über die schwierige Lage für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) am Horn von Afrika. Obwohl der langjährige Präsident Meles Zenawi gestorben ist und die Zukunft noch ungewiss ist, verlässt die Stiftung das Land.

Als Grund dafür wird angeführt, dass sich die Handlungsspielräume für Oppositionskräfte bzw. für die kritische Zivilgesellschaft dramatisch verkleinert haben. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde nochmals beschnitten, und „das Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen (NGO) reguliert, kommt einem Arbeitsverbot für kritische Köpfe gleich“, so Barbara Unmüßig.

Auch die Stiftung musste sich unter diesem NGO-Gesetz neu anmelden. „Wir haben natürlich analysiert, ob es nach dem Tod von Meles Zenawi Veränderungen geben könnte. Aber wir sind zu dem Schluss gekommen, dass nicht damit zu rechnen ist“, sagt die Leiterin der Stiftung. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Addis Abeba erst vor wenigen Tagen, die Bankguthaben der beiden wichtigsten Menschenrechtsorganisationen in Äthiopien weiterhin auf Eis zu legen, zeigt, dass die Situation nicht einfacher wird, sondern schwerer.

Es werden unaufhörlich Oppositionelle und Journalisten festgenommen und zu langen Haftstrafen verurteilt, auch von der neuen Regierung. Offenbar wird die Regierung von der Sorge getrieben, dass es zu einer Art ethnischen Zerfall kommen könnte oder die muslimische Bevölkerung unruhig wird.

Die Organisationen fühlen sich der Herrschaft und Willkür des Staates hilflos ausgeliefert: „Wenn eine Regierung von uns und unseren Partnern verlangt, dass wir unsere Arbeitsprogramme und Budgets vorzulegen haben, dass die Behörde sogar eingreifen und Personal suspendieren kann, dann ist eine unabhängige Arbeit nicht mehr möglich“, sagt Unmüßig. Das neue NGO-Gesetz sei Ausdruck von extremer politischer Kontrolle und könne mit einem politischen Arbeitsverbot einheimischer und externer Entwicklungshelfer gleichgesetzt werden.

Unter dem Anti-Terror-Gesetz ist es inzwischen möglich, alles ohne strafrechtlich relevante Beweise zu bestrafen. Die meisten festgenommenen Journalisten werden unter dem Antiterrorgesetz abgeurteilt. Die Gerichte sind nicht unabhängig, eine Gewaltenteilung, wie sie der Westen versteht, existiert nicht. Die letzten freien Zeitungen werden zunehmend bedroht oder mussten den Betrieb einstellen.

Für die Heinrich-Böll-Stiftung ist die Situation besonders untragbar, weil sich die deutsche Entwicklungs- und Außenpolitik den Schutz der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat. Die Frage besteht, ob man es überhaupt noch vertreten kann, Äthiopien weiterhin als politischen und Entwicklungspartner zu halten.

Zwar hatten die internationalen Geber vor der Verabschiedung des NGO-Gesetzes lautstark ihren Unmut geäußert. Doch dessen Verabschiedung hat zu keinerlei Maßnahmen der Geber geführt. Äthiopien gilt als wichtigster Stabilitätsfaktor am Horn von Afrika. Deutschland gibt zwar nur 2,5 Prozent der Mittel, die Äthiopien an Unterstützung von außen erhält, aber Europa und die internationale Gemeinschaft mussten sich nach dem Arabischen Frühling eingestehen, dass sie in Nordafrika zu lange zugunsten der Stabilität auf demokratische Maßstäbe verzichtet haben. Ein ähnlicher Fehler könnte auch in Äthiopien passieren, so Unmüßig.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Der Tagesspiegel“, tagesspiegel.de

Schlagwörter: Äthiopien, Heinrich-Böll-Stiftung, Nichtregierungsorganisation, Addis Abeba, NGO, NGO-Gesetz, Anti-Terror-Gesetz, Staat, Meles Zenawi, Geber, Geberländer, Entwicklungshilfe, Oppositionelle, Journalisten, Verhaftung, Verurteilung, Restriktionen, Unterdrückung, Arbeitsverbot