Indien: Selbstverteidigung erwünscht – Partei verteilt Messer an Frauen

Meldung vom 25.01.2013

In Indien nimmt heute der Prozess gegen die fünf Gruppenvergewaltiger seinen Fortgang. Die Politik debattiert derweil über weitere drastische Maßnahmen zum Schutz der Frauen und zur Veränderung ihrer gesellschaftlichen Position. Eine rechte Partei händigt tausende Messer an Frauen aus.

Eine rechte indische Partei reagiert auf die Gruppenvergewaltigung einer jungen Inderin mit der Verteilung tausender Messer an Frauen. „So wie Ihr Gemüse schneidet, solltet Ihr auch denen die Hand abschneiden, die euch anfassen“, empfiehlt Ajay Chowdhary von der Partei Shiv Sena in Mumbai, der Hauptstadt des Staates Maharashtra. Insgesamt will die Partei inmitten der umwälzenden Diskussion über die alltägliche körperliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen 21.000 Messer in dem Bundesstaat verteilen. Sie fordert die Frauen dazu auf, die Messer mit der sieben Zentimeter langen Klinge stets bei sich zu tragen.

Die brutale Gruppenvergewaltigung einer 23-jährigen Studentin hatte Mitte Dezember das Land aufgerüttelt und eine Diskussion über den Umgang mit Frauen in der indischen Gesellschaft ausgelöst. Die junge Inderin war knapp zwei Wochen nach dem Übergriff an ihren schweren Verletzungen gestorben. Ihr Vater berichtete, seine Tochter habe vor dem Angriff noch den ersten Teil ihrer Abschlussprüfungen bestanden und er werde die Zertifikate bald abholen, um sie als Erinnerung aufzubewahren. Seinen Worten zufolge hat sich die Familie das Studium der jungen Frau vom Munde abgespart.

Eine Regierungskommission in Indien hatte am Mittwoch, den 24.01.2013, härtere Strafen für Sexualdelikte verlangt. Bei einer Verurteilung von Gruppenvergewaltigern zu lebenslänglicher Haft müsse ganz klar sein, dass die Täter nie wieder auf freien Fuß kämen, sagte ein Mitglied des Gremiums auf einer Pressekonferenz. In der Regel wurde eine lebenslange Haft in solchen Fällen oft auf 10 bis 14 Jahre abgemildert.

Die dreiköpfige Kommission riet zudem, die Strafen für andere Delikte aus diesem Bereich hoch zu stufen. Das Ausziehen einer Frau gegen deren Willen sowie Voyeurismus sollen künftig mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden. Auf „Stalking“ (Verfolgung einer Frau) soll es maximal drei Jahre Haft geben. Wer eine Frau unsittlich berührt, soll mit bis zu vier Jahren Gefängnis rechnen müssen.

Im Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Vergewaltiger werden heute die Eröffnungsplädoyers gehalten. Die wegen Vergewaltigung und Mordes angeklagten Männer wurden zu einem Sondergericht in der indischen Hauptstadt Delhi geleitet, wo der Prozess im Schnellverfahren stattfinden soll. Vor dem Gerichtsgebäude hatten viele Sicherheitsbeamte Stellung bezogen. Im Falle einer Verurteilung kann auf die Angeklagten die Todesstrafe zukommen.


Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „n-tv“, n-tv.de