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Indien: Vergewaltigungsprozess – Einer der Täter nicht mündig

Meldung vom 29.01.2013

Nun wurde eine erste Entscheidung im Prozess gegen die mutmaßlichen Vergewaltiger der indischen Studentin getroffen: Einer der Verdächtigen fällt nur unter das Jugendstrafrecht. Das empört die Menschen in Indien.

Im Fall der tödlichen Vergewaltigung einer jungen Studentin in Indien kam es zu einer ersten Entscheidung. Ein Jugendgericht in der indischen Hauptstadt Delhi attestierte einem Verdächtigen, zum Zeitpunkt der Tat nicht volljährig gewesen zu sein. Vielmehr sei er gerade einmal 17 Jahre, sechs Monate und 24 Tage alt gewesen. Damit kommen auf den Beschuldigten bei einer Verurteilung maximal drei Jahre Gewahrsam zu. Gemäß Paragraph 15g des indischen Jugendstrafrechts können Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren höchstens für drei Jahre in einem Spezialheim festgehalten werden. Die meisten kommen anschließend auf Bewährung frei.

Das Gericht greift bei seiner Entscheidung auf alte Schulunterlagen zurück. Diese würden beweisen, dass der Jugendliche am 4. Juni 1995 auf die Welt kam. Der Angeklagte hat keine Geburtsurkunde. In Indien ist das aber oft so, in solchen Fällen werden üblicherweise Schulunterlagen als Altersnachweis geltend gemacht. Das Jugendgericht hat zudem beschlossen, dass ein Knochentest zur exakten Bestimmung des Alters nicht durchgeführt werden soll.

Der Vater der getöteten Studentin bemängelte das Gerichtsurteil. „Ich kann das nicht glauben“, empörte er sich gegenüber den Medien. „Sehen sie denn nicht, was sie getan haben?“ Auch der Bruder der Toten ist entrüstet über die Entscheidung. „Das ist falsch. Wir brauchen einen Knochentest, um das richtige Alter des Verdächtigen festzustellen.“ Die vorgelegten Schuldokumente könnten auch eine Fälschung sein, meinte er. „Wir als Familie sind nicht bereit zu akzeptieren, dass einer der Haupttäter lediglich eine Haftstrafe von drei Jahren erhält.“

Die Zeitung Times of India meldet, dass der Beschuldigte im Polizeibericht als der brutalste der sechs Angeklagten galt. Der Bruder der getöteten Studentin verlangt: „Wir wollen, dass alle sechs Beschuldigten hängen.“ Die Staatsanwaltschaft will Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts erheben.

Bei der Anhörung vor dem Hauptgericht nahmen die Anwälte der fünf volljährigen Verdächtigen zur Anklageschrift Stellung. Die Verteidigung hat sich zum Ziel gesetzt, auf unschuldig zu plädieren. Ein Verdächtiger gab zudem an, von der Polizei gefoltert worden zu sein. Einen Antrag auf Prüfung, ob ein weiterer Beschuldigter zum Zeitpunkt der Vergewaltigung ebenfalls minderjährig gewesen sei, wies das Gericht zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vergangenen Woche ihre Punkte vorgetragen. Nun muss das Gericht beschließen, welchen Anklagepunkten stattgegeben wird. Erst danach kann der eigentliche Prozess starten. Ein Datum dafür konnte weiterhin nicht festgelegt werden.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, faz.net

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Vergewaltigungsprozess, Täter, Jugendstrafrecht, mündig, volljährig, Todesstrafe, Geburtsurkunde, Schulunterlagen, Gerichtsurteil, Strafe, Verteidigung, unschuldig, Gericht, Studentin