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Indien: Mutmaßliche Vergewaltiger plädieren auf „nicht schuldig“

 
Meldung vom 04.02.2013

In Indien haben fünf mutmaßliche Vergewaltigungstäter in ihrer ersten Ansprache vor Gericht auf unschuldig plädiert. Die Männer müssen sich wegen Mord, Gruppenvergewaltigung und Entführung einer Studentin verantworten. Sie sind insgesamt in 13 Punkten angeklagt worden. Der Richter verlas Anwälten zufolge die insgesamt 13 Anklagepunkte. Die Männer müssen mit der Todesstrafe rechnen.

Unmittelbar nach ihrem Plädoyer auf nicht schuldig wären sie aus dem Gerichtssaal geführt worden, sagte A.P. Singh, der zwei der Beschuldigten verteidigt. Am Dienstag, den 05.02.2012, wolle die Staatsanwaltschaft drei Zeugen verhören und so den Prozess offiziell beginnen. Die Tat hatte wegen ihrer Brutalität für Entrüstung und Wut im In- und Ausland gesorgt und in Indien eine Grundsatzdiskussion über den Schutz von Frauen ausgelöst.

Die 23-jährige Inderin war in einem Bus mehrfach vergewaltigt und mit einer Eisenstange gefoltert worden. Sie wurde dann aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen und starb später in einem Krankenhaus an ihren Verletzungen. Ein 17-Jähriger soll ebenfalls an dem Verbrechen beteiligt gewesen sein. Er wird als Minderjähriger in einem separaten Verfahren vor das Jugendgericht gestellt.

Die mutmaßlichen Peiniger der Studentin versuchten nach der Tat die Spuren ihrer Tat zu beseitigen und reinigten den Privatbus. Zusätzlich verbrannten sie die Kleidung des Opfers. Das gibt der Polizeibericht an das Gericht wieder. Demnach entdeckte die Polizei trotz der Reinigung auf dem Boden und den Sitzbänken des Busses Blut und Haare des Opfers. Auf Hosen, Schuhen und Shirts der fünf Angeklagten ermittelten die Experten Blutspritzer der 23-Jährigen.

Nach der Tat wurden mehrere Schnellgerichte eingerichtet, die sich ausschließlich auf Gewalttaten gegen Frauen konzentrieren müssen. Außerdem wurde Premierminister Manmohan Singhs Ankündigung in die Tat umgesetzt, härtere Gesetze gegen Vergewaltiger zu erlassen. Nach den neuen Gesetzesentwürfen droht den Tätern in Fällen von Vergewaltigung, bei denen das Opfer dauerhaft ins Koma fällt oder in deren Folge es stirbt, die Todesstrafe. Vergewaltigungen werden damit als Schwerstverbrechen behandelt. Den Richtern wird aber Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung zugestanden. Die Mindeststrafe beläuft sich jedoch auf 20 Jahre Haft und kann von Fall zu Fall „bis zum Tode des Verurteilten“ verlängert werden, lautet es im neuen Gesetzestext.

Auch andere Sexualstraftaten werden härter behandelt. Belästigung von Frauen, sei es durch Worte oder durch Taten, wird mit der Neuregelung als Straftat eingestuft und hat härtere Strafen zur Folge. Sexuelle Belästigung wie „Begrabschen“ der Frauen, galt bisher als eher kleinerer Gesetzesverstoß. Auch Voyeurismus, Stalking (Verfolgung), das gewaltsame Herunterreißen von Kleidung sowie Säureangriffe umfasst das neue Strafgesetz.

Zeitgleich widerrief ein anderes Gericht des Landes einen Freispruch im Fall einer Massenvergewaltigung vor 17 Jahren. Das Mädchen soll im Jahr 1996 in Südindien 40 Tage lang von einem Ort zum nächsten gebracht und dabei von Dutzenden Männern vergewaltigt worden sein. Ein regionales Gericht verhängte zunächst lange Gefängnisstrafen über die Männer, die nächst höhere Instanz entschied 2005 jedoch für Freispruch aller Täter bis auf einen Angeklagten. Dabei seien die Beweise nicht sorgfältig geprüft worden, befand das höchste Gericht nun.

Es sei „sehr schockierend“, erklärten die Richter, dass das Gericht im Jahr 2005 zu dem Ergebnis kam, das Opfer sei eine „bereitwillige Teilnehmerin“ gewesen. Die Frau soll nun in höchstens sechs Monate ein revidiertes Urteil zugesprochen bekommen – nachdem der Fall fast sieben Jahre bei den obersten Richtern blockiert lag.






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Gericht, Todesstrafe, Gesetze, Manmohan Singh, unschuldig, Plädoyer, Gruppenvergewaltigung, Studentin, Spuren, Straftat, Belästigung, Frauen, Frauenrechte, Richter, Anwälte, Anklagepunkte, Freispruch