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Indien: Hauptverdächtiger im Vergewaltigungsprozess erhängt

 
Meldung vom 12.03.2013

Drei Monate nach der Gruppenvergewaltigung in Indien hat sich der mutmaßliche Anführer offenbar in seiner Gefängniszelle erhängt. Die Gefängnisleitung nennt es Selbstmord, der Anwalt des Angeklagten hält es für Mord. Der Mann steht als Anführer einer Gruppe von sechs Männern vor Gericht, die die junge Frau vergewaltigt haben soll. Das Opfer starb später an seinen Verletzungen.

Der Anwalt des Toten scheut sich nicht, einen Mord in Betracht zu ziehen. Es gebe keine Erklärung dafür, warum sein Mandant ausgerechnet jetzt, nach drei Monaten, mitten im laufenden Verfahren vor einem Schnellgericht die Hand an sich hätte legen sollen. Der Anwalt vermutet sogar, dass ein Mordkomplott hinter der Sache steckt.

Die Behörden haben die Obduktion der Leiche eingeleitet. Eine offizielle Untersuchung soll die Umstände des Todes aufdecken. Der Anwalt und die Familie des Toten forderten schnelle Ergebnisse: „Die Kriminalpolizei muss diesen Fall so schnell wie möglich untersuchen – im Interesse der Gerechtigkeit und im Interesse der anderen Angeklagten, die im Gefängnis nicht sicher sind. In meinen Augen sind sie nicht sicher.“

Die indischen Medien denken laut darüber nach, welche Konsequenzen der mutmaßliche Selbstmord für das laufende Verfahren vor einem Schnellgericht hat. Nach Angaben des Gefängnissprechers hat sich Ram Singh in den frühen Morgenstunden mit einem Strang aus gedrehten Kleidern erhängt. Zum Tatzeitpunkt waren mindestens zwei weitere Häftlinge in seiner Zelle anwesend.

Im Gefängnis Tihar in Delhi ist es an der Tagesordnung, dass sich Dutzende Insassen eine enge Zelle teilen. Der 33-jährige Ram Singh war der Fahrer des Busses, in dem die tödliche Gruppenvergewaltigung vor rund drei Monaten verübt wurde. Er musste sich als Hauptangeklagter unter den sechs Männern verantworten, die der Vergewaltigung bezichtigt werden.

Eine junge Passantin hat kaum Mitgefühl für den Toten: „Das ist natürlich falsch, das hätte nicht passieren dürfen. Es wäre besser gewesen, wenn er seine gerechte Strafe bekommen hätte, nachdem er sich schuldig bekannt hat.“ Weite Teile der Öffentlichkeit waren für die Todesstrafe der Vergewaltiger eingetreten.

Die erwachsenen Tatverdächtigen müssen tatsächlich mit der Todesstrafe rechnen. Ein weiterer Angeklagter ist noch nicht volljährig. Sein Fall wird vor einem Jugendstrafgericht verhandelt. Ihm steht eine Höchststrafe von drei Jahren bevor. Beide Prozesse werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Die Tatverdächtigen behaupten, sie seien unschuldig. Doch nach Aussagen der Polizei sind die Beweise gegen sie kaum zu widerlegen.

Die mutmaßlichen Vergewaltiger wurden im Gefängnis angeblich besonders observiert. Tihar in Neu Delhi zählt mit über 10.000 Insassen zu den größten Strafanstalten Asiens. Menschenrechtsorganisationen prangern aber systematische Misshandlungen von Häftlingen in diesem Gefängnis an.






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „ARD-Nachrichten online“, ard.de

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