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Kenia: Kenyattas Wahlsieg ist gültig

Meldung vom 02.04.2013

Jetzt ist es entschieden: In Kenia hat der Oberste Gerichtshof den Wahlausgang vom 4. März für gültig erklärt. Damit ist der Wahlsieg von Uhuru Kenyatta amtlich. Der unterlegene Kandidat Raila Odinga hatte wegen angeblicher Wahlfälschungen Anklage erhoben.

Der gesamte Prozess der Wahlen sei frei, fair, transparent und glaubwürdig verlaufen, teilte Gerichtspräsident Willy Mutunga im Fernsehen mit. Diese Einschätzung vertraten auch alle sechs Richter. Damit ist es amtlich, dass der bisherige Vize-Ministerpräsident Uhuru Kenyatta Kenias neuer Präsident ist.

Das Oberste Gericht wies den Einspruch des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Raila Odinga zurück. Er hatte Manipulation bei der Auszählung der Stimmen unterstellt. Odinga erkannte den Richterspruch inzwischen an.

Allerdings brachen im Westen Kenias Auseinandersetzungen zwischen Anhängern Odingas und Sicherheitskräften aus. Die Polizei ging mit Tränengas gegen die Unruhestifter vor.

Das erst durch die Verfassung von 2010 ins Leben gerufene Oberste Gericht wird von der kenianischen Öffentlichkeit als Symbol für die Demokratisierung des Landes gesehen.

Kenyatta verzeichnete den veröffentlichten Ergebnissen zufolge nur eine sehr knappe Mehrheit bei der Präsidentenwahl im ersten Durchgang. Unabhängig von seinem Sieg soll er sich in den kommenden Monaten dem Verfahren am Strafgerichtshof in Den Haag stellen. Er wird beschuldigt, nach der Präsidentenwahl vor fünf Jahren zu Gewalt aufgerufen zu haben. Damals waren rund 1.300 Menschen in ethnischen Auseinandersetzungen ums Leben gekommen und Hunderttausende mussten die Flucht ergreifen.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Deutschlandfunk“, dradio.de

Schlagwörter: Kenia, Uhuru Kenyatta, Raila Odinga, Wahl, Präsidentschaftswahl, Präsident, Oberstes Gericht, gültig, Wahlfälschung, Manipulation, Unruhen, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag