Unser Service für Sie


 [ » Newsletter ]

[ » zum Kontakt-Formular ]

[ » Material bestellen ]

[ » Geschenke bestellen ]



Videos aus unseren Projekten finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.
[ » Gebende Hände – Youtube-Kanal ]


Ruandische Spitzenpolitikerin in Deutschland verhaftet

Meldung vom 11.11.2008

Die ruandische Politikerin Rose Kabuye ist in Frankfurt verhaftet worden. Ihr wird vorgeworfen, in einen Mordfall verwickelt zu sein. Die diplomatischen Beziehungen zwischen Ruanda und Deutschland sind angespannt.

Die Verhaftung der Protokollführerin des ruandischen Präsidenten Paul Kagame am Frankfurter Flughafen hat in Ruanda für Aufruhr gesorgt und die diplomatischen Beziehungen zwischen dem afrikanischen Staat und Deutschland stark beeinträchtigt. Die ruandische Regierung wandte sich an den deutschen Botschafter in Kigali und legte Beschwerde ein. Zudem forderte Ruandas Regierung am Montag die Bevölkerung auf, gegen die Inhaftierung von Rose Kabuye zu protestieren.

Die 47-jährige ehemalige Guerillakämpferin und spätere Bürgermeisterin von Kigali war am Sonntag am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Grund für die Verhaftung ist ein europäischer Haftbefehl, den der französische Richter Jean-Louis Bruguière 2006 gegen neun Vertraute von Präsident Kagame erlassen hatte. Bruguière bezichtigt die Politiker, an der Ermordung des früheren ruandischen Präsidenten Juvenal Habyarimana beteiligt zu sein. Dessen Tod hatte 1994 den Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda ausgelöst.

Rose Kabuye wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt im Frauengefängnis Preungesheim festgehalten. In Kürze soll beschlossen werden, ob sie nach Frankreich ausgeliefert wird. Kabuye sei als Privatperson nach Deutschland eingereist. Daher genieße sie keine Immunität aufgrund des Diplomatenstatus, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Kabuyes Anwalt Leon-Lef Forster wandte dagegen ein, seine Mandantin verfüge über einen Diplomatenpass. Es stünde Deutschland nicht zu, sie zu verhaften. Kabuye hatte den Auftrag, eine private Reise von Präsident Kagame nach Frankfurt vorbereiten. Das ruandische Staatsoberhaupt beabsichtigt dort mit Investoren zusammenzutreffen. Forster erklärte, Kabuye wolle aber nicht mit den deutschen Behörden über die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme streiten. „Sie wird sich freiwillig nach Frankreich ausliefern lassen, weil sie unschuldig ist. Sie wird das den französischen Richtern gerne erklären“, gab der Pariser Anwalt in einem Telefongespräch an. Er ist zuversichtlich, dass die Auslieferung schon in den nächsten Tagen zustande komme.

Dabei lag es in Kabuyes Hand, ihrer Festnahme zu entgehen. Seit am Freitag ihre Reisepläne bekannt waren, informierte Berlin sie über diverse Kanäle, dass dann der Haftbefehl vollstreckt würde. Die frühere Bürgermeisterin Kigalis machte sich trotzdem auf den Weg. Soll sie, möglicherweise im Auftrag ihres Präsidenten, im Vorfeld überprüfen, über welche Beweismittel die französische Justiz wirklich verfügt? Denn auch Paul Kagame wird vorgeworfen, in das Attentat verwickelt gewesen zu sein. Er entgeht dem französischen Haftbefehl nur wegen seiner Immunität als Staatspräsident. Bei dem Raketenanschlag während des Landeanflugs in Kigali waren am 6. April 1994 an Bord des Flugzeugs neben Habyarimana auch der Präsident Burundis, Cyprien Ntaryamira, und der französische Pilot ums Leben gekommen.

Die Situation war anders, als Kabuye sich im April mit Präsident Kagame auf Staatsbesuch in Berlin befand. Bei dem Besuch stand die Protokollchefin unter diplomatischem Schutz. Laut Paragraf 20, Absatz 1 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit „nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten“. Daher wurde der Haftbefehl gegen die Begleiterin des Präsidenten damals nicht vollstreckt. Rose Kabuye bestreitet indessen alle Vorwürfe hinsichtlich ihrer Verwicklung in das Attentat.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Süddeutsche Zeitung“, sueddeutsche.de