Indien: Nur drei Jahre Haft wegen Gruppenvergewaltigung?

Meldung vom 12.07.2013

Im Fall der brutalen Gruppenvergewaltigung einer jungen Studentin in Indien sind die Anhörungen beendet. Dennoch hat das Jugendgericht das erste Urteil vertagt. Das Urteil werde erst am 25. Juli gesprochen, erklärte Generalstaatsanwalt Madhav Khurana beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Neu Delhi.

Der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte soll gemeinsam mit fünf weiteren Verdächtigen Mitte Dezember eine 23-jährige Studentin in der indischen Hauptstadt in einem Bus brutal vergewaltigt und schwer verletzt haben. Die junge Frau starb später an ihren Verletzungen. Der inzwischen 18-Jährige hat nur eine Höchststrafe von drei Jahren Jugendhaft zu erwarten. Viele Inder fordern aber die Todesstrafe. Die indischen Behörden sind in Sorge, dass das lasche Urteil für Demonstrationen sorgen wird.

Die Tat hatte weltweit Entsetzen ausgelöst. Der Hauptverdächtige wurde im März tot in seiner Gefängniszelle entdeckt, die Todesumstände sind unklar. Die vier übrigen Männer könnte wegen Vergewaltigung und Mordes die Todesstrafe drohen.


Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de