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Kenia: Vizepräsident Ruto vor den Strafgerichtshof zitiert

Meldung vom 16.07.2013

Der kenianische Vizepräsident William Ruto muss nun doch vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erscheinen. Der Kriegsverbrecherprozess wird im niederländischen Den Haag stattfinden und nicht in Afrika.

Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) haben beschlossen, dass der Prozessauftakt im September „am Sitz des Gerichts in Den Haag“ seinen Lauf nehmen soll, teilte der IStGH am Montag (15.07.2013) mit. Rutos Anwälte hatten verlangt, die Anhörung nach Afrika zu transferieren. So würde Rutos öffentliches und privates Leben nur „minimal“ beeinträchtigt, begründete die Verteidigung.

Im Juni befürworteten auch die für die Vorbereitung des Verfahrens zuständigen Richter, die Verhandlung ganz oder teilweise nach Kenia oder ins Nachbarland Tansania zu verlegen. Die Entscheidung für Den Haag kam nun laut Gericht nach „einer ausgedehnten Diskussion“ zustande, bei der die Ansichten aller Beteiligten diskutiert wurden. Die Richter hätten „viele Faktoren“ bedacht, etwa die Sicherheitsvorkehrungen, die Kosten für Prozesstage außerhalb von Den Haag und die Effekte einer Verlegung des Verhandlungsortes auf „Opfer und Zeugen“.

Das Verfahren gegen Ruto soll am 10. September anfangen. Der IStGH hat dem kenianischen Vizepräsidenten aus Rücksicht auf dessen Amtspflichten bereits zugestanden, bei Teilen des Prozesses nicht anwesend sein zu müssen.

Ruto wird der Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezichtigt. Er soll maßgeblich bei den Unruhen nach der Präsidentschaftswahl in Kenia 2007 mitgewirkt haben. Bei den ethnisch motivierten Ausschreitungen nach der Wahl kamen mehr als 1.100 Menschen ums Leben und Hunderttausende flohen. Ruto hat die Vorwürfe für nicht berechtigt erklärt und vollständige Zusammenarbeit mit dem Gericht angekündigt. Er wird gemeinsam mit Joshua Arap Sang, dem Chef eines Radiosenders, angeklagt.

Zudem muss sich ab dem 12. November auch der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta im Zusammenhang mit den blutigen Unruhen vor dem IStGH erklären. Er wird ebenfalls der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt. Auch Kenyatta weist die Vorwürfe zurück.




Quelle: „Thüringer Allgemeine“, www.thueringer-allgemeine.de

Schlagwörter: Kenia, William Ruto, Internationaler Strafgerichtshof, IStGH, Den Haag, Prozess, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Menschenrechte, Unruhen, Uhuru Kenyatta