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Indien: Urteil – Vergewaltiger verbüßen lebenslängliche Haftstrafe

Meldung vom 22.07.2013

Jetzt wurde ein erstes Urteil in der Reihe der vielen Vergewaltigungsfälle in Indien verkündet: Sechs Männer müssen für die Gruppenvergewaltigung einer Touristin lebenslang ins Gefängnis.

Vier Monate nach der Vergewaltigung einer Schweizer Touristin in Indien hat ein Gericht die lebenslange Haftstrafe der Täter beschlossen. Das Amtsgericht in Datia im zentralindischen Bundesstaat Madhya Pradesh erklärte sie für schuldig, gemeinsam die 39 Jahre alte Frau vergewaltigt und später ihren Besitz gestohlen zu haben. Die sechs Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren müssen laut der richterlichen Entscheidung außerdem eine Geldstrafe von umgerechnet rund 250 Euro entrichten.

„Das ist ein gutes Urteil“, befindet Staatsanwalt Rajendra Tiwari. Der Richterspruch habe zur Folge, dass die Täter bis zu ihrem Tode in Haft bleiben müssten. Man müsse aber damit rechnen, dass die Verurteilten Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte er.

Die Schweizerin und ihr Partner hatten im März in einem Wald gecampt, als sie von den Männern angegriffen und bestohlen wurden. Die Täter fesselten den Mann und vergewaltigten die Frau. Sie entwendeten zudem Laptop und Mobiltelefon der Schweizerin.

Der Prozess fing bereits zwei Wochen nach der Gruppenvergewaltigung an – ungewöhnlich schnell für indische Verhältnisse. Die Schweizer Botschaft hatte von den lokalen Behörden unverzügliche Ermittlungen verlangt. Die Touristen forderten eine angemessene Strafe für die Täter, sprachen sich aber gegen die Todesstrafe aus. Das Paar verzichtete darauf, für den Prozess nach Indien anzureisen.

Das Urteil war das erste in einer Serie von Vergewaltigungsfällen in Indien, die in der internationalen Presse für Empörung sorgten. Im Dezember 2012 war eine indische Studentin von mehreren Männern in einem Bus vergewaltigt worden und später an den Folgen gestorben. Der Fall hatte in Indien Proteste und eine Debatte über die Frauenrechtslage allgemein ausgelöst. Das Urteil gegen den jüngsten der Täter soll am 25. Juli gefällt werden.

Indien hat zuletzt die Strafen auf Vergewaltigungen verschärft. Die Mindeststrafe wurde von 10 auf 20 Jahre und die Höchststrafe auf lebenslänglich festgelegt.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Zeit Online“, zeit.de

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Urteil, Schweizerin, Touristin, Gruppenvergewaltigung, lebenslang, lebenslange Haftstrafe, Datia, Amtsgericht, Madhya Pradesh, indische Studentin, Frauenrechte