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Indien: Säure verboten

Meldung vom 23.07.2013

Der Kauf von Säure soll in Indien zukünftig untersagt sein. Das höchste Gericht Indiens hat angesichts von zahlreichen Schwefelsäureanschlägen auf Frauen den Verkauf der gefährlichen Substanz reglementiert. Innerhalb von drei Monaten müssten nun Gesetze ratifiziert werden, damit die ätzende Flüssigkeit wie Gift eingestuft und nicht mehr frei im Laden käuflich sei, forderten die Richter in Neu-Delhi.

Es handelt sich dabei um Schwefelsäure, die vor allem als Putzmittel in Gebrauch ist. Sie war bislang in Haushaltsgeschäften überall im Land käuflich. In Zukunft müssen Käufer ihren Ausweis vorweisen, die Adresse angeben und den Verwendungszweck nennen. Diese Informationen müssten die Verkäufer an die Polizei weitervermitteln. Außerdem habe die Regierung den Opfern von Säureattacken umgerechnet rund 3.800 Euro Entschädigung zu entrichten.

Nach Angaben der Stiftung für Säure-Überlebende in Indien werden auf dem Subkontinent jährlich Hunderte Säureattacken verübt. Meistens sind die Opfer Frauen, die wegen ausgeschlagener Heiratsanträge, fehlender Mitgift oder dem Verdacht der Untreue von ihren Freunden und Männern mit Säure überschüttet werden. Die Schwefelsäure löst menschliche Haut auf, verursacht furchtbare Verätzungen, hinterlässt schreckliche Narben und kann bei Kontakt mit den Augen zur Erblindung führen.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Indien, Säure, Säureattacken, Gift, Gericht, Handel, verboten, Frauen, Gender, Frauenrechte, Säure-Überlebende, Schwefelsäure, Entschädigung, Neu-Delhi, Opfer, Verätzungen