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Indien: Drei Jahre Haft für Täter bei Gruppenvergewaltigung

 
Meldung vom 02.09.2013

Drei Jahre Haft erhielt einer der Täter im Falle der skandalösen Gruppenvergewaltigung in Indien. Das Opfer, die junge Studentin, war an den Folgen der Tat gestorben. Nun wurde das erste Urteil in diesem Fall gesprochen, welches recht milde ausfiel. Man konnte kein härteres Urteil fällen, weil der Täter minderjährig war. Die Eltern des Opfers reagierten aufgebracht.

Mehr als acht Monate nach der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer 23-jährigen Inderin in einem Bus in Neu-Dehli ist der Jugendliche der Gruppe mit drei Jahren Jugendarrest bestraft worden. Für einen jugendlichen Straftäter ist das die Höchststrafe.

In 6 von 13 Anklagepunkten wurde der 17-Jährige für schuldig befunden, darunter Mord, Gruppenvergewaltigung, Vernichtung von Beweismaterial und Verabredung zur kriminellen Handlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Eltern des Opfers reagierten wütend. Sie wollten alle Angeklagten am Strang sehen. Sie teilten mit, sie werden in Berufung gehen. Deren Tochter befand sich im Dezember, nachdem sie von den Männern gefoltert und vergewaltigt worden war, mehr als eine Woche im Krankenhaus und erlag später ihren Verletzungen.

Der Verurteilte hatte ausgesagt, nicht schuldig zu sein. Verschiedenen Berichten zufolge soll er jedoch derjenige gewesen sein, der dem Opfer die schlimmste Folter zugefügt hat. Da das indische Jugendgericht maximal drei Jahre Haft ansetzen darf, hatte das Verfassungsgericht geprüft, ob man den Täter wegen der Schwere des Verbrechens als Erwachsenen einkategorisieren sollte. In diesem Fall hätte ihm die Todesstrafe gedroht. Vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht grünes Licht für ein Urteil erteilt.

Die Urteile gegen die restlichen vier Beschuldigten sind auf die kommenden Wochen anberaumt. Beobachter schätzen, dass die Männer gehängt werden. Einer der mutmaßlichen Täter hatte sich im März in seiner Gefängniszelle stranguliert.






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Presse“, diepresse.com

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Haft, drei Jahre, Jugendarrest, Gruppenvergewaltigung, Studentin, Folter, Todesstrafe, gehängt, Eltern, Höchststrafe