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Kenia: Ausstieg aus Strafgerichtshof

 
Meldung vom 05.09.2013

Kenia hat sich entschieden, aus dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs auszutreten. Der Präsident und Vizepräsident des Landes müssen sich einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof stellen.

Wenige Tage bevor am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein Prozess gegen Kenias Vizepräsident William Ruto anberaumt ist, stehen die Zeichen auf Sturm. Die Kommunikation entwickelt sich zu einer Kraftprobe zwischen dem Weltgericht und der gewählten kenianischen Regierung.

Kenias Parlament hat am sich Donnerstag (06.09.2013) auf Antrag der Regierungsmehrheit für einen Austritt des Landes aus dem Rom-Statut, das die Grundlage des Strafgerichtshofs bildet, entschieden. Die Parlamentarier sind dafür vorzeitig aus der Sommerpause zurückgerufen worden.

Eine Konfrontation dieser Art hatte sich angekündigt, als im März Uhuru Kenyatta, Sohn des kenianischen Staatsgründers, die Präsidentschaftswahlen für sich entscheiden konnte, obwohl er und sein Vizekandidat William Ruto bereits in Den Haag wegen Mitverantwortung für die Gewalt nach Kenias vorangegangenen Wahlen Ende 2007 angeklagt waren.

Damals waren aus Kenias größter Volksgruppe der Kikuyu über 1.300 Menschen ermordet worden: Milizen anderer Ethnien griffen Kikuyu an, Kikuyu-Milizen rächten sich. Die Politiker Kenyatta als Kikuyu und Ruto aus der Ethnie der Kalenjin waren damals Erzfeinde und scharten Milizen um sich. Als der Internationale Strafgerichtshof letztes Jahr zwei Verfahren zu den Unruhen in Kenia eröffnete, gehörten sie zu den prominentesten zwei Angeklagten.

Dass Kenyatta und Ruto bei den Wahlen 2013 eine Zweckgemeinschaft eingingen, um gemeinsam zu kandidieren, wurde als Schritt zur Versöhnung in Kenia angesehen – aber auch als Versuch, sich gegenseitig in Schutz zu nehmen.

Der Strafgerichtshof ließ auch nach dem Wahlsieg der beiden die Verfahren nicht fallen, wenngleich die Anklage inzwischen gemildert worden ist, weil wichtige Zeugen ihre Aussagen rückgängig gemacht haben – möglicherweise aus Angst vor Verfolgung. Einige Den Haager Zeugen sind bereits zu ihrem Schutz aus Kenia in Nachbarländer ausquartiert worden.

Der Prozess gegen Kenyatta soll am 12. November anfangen, der gegen Ruto bereits am 10. September. Beide sind bislang noch frei, weil sie immer mit dem Gericht zusammengearbeitet haben. Sie sollen in Den Haag auch nicht festgenommen werden, müssen aber persönlich erscheinen.

Im Falle Ruto wird zum Auftakt drei Wochen am Stück verhandelt. Rund 100 Parlamentarier aus Kenia, jede Woche eine neue Gruppe, wollen zur Verhandlung nach Den Haag kommen, und zum Prozessauftakt hat Präsident Kenyatta zu Solidaritätskundgebungen mit Massengebet aufgerufen.

Während Den Haags bisherige Prozesse gegen Warlords aus der Demokratischen Republik Kongo unter heimischem Desinteresse abgewickelt wurden, dürfte sich dies in Kenia also ganz anders entwickeln. Die Lage am Gerichtshof ist sowieso angespannt: 9 von 14 Richtern befürworteten im August, die Kenia-Prozesse nach Kenia zu verlagern – einer weniger als die nötige Zweidrittelmehrheit.

Gegen eine Verlegung sprach sich unter anderem der deutsche Richter Hans-Peter Kaul aus, der aber anfangs abgelehnt hatte, dass der Strafgerichtshof überhaupt dieses Verfahren führt, weil es nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Man kann also nicht sagen, dass man in Den Haag eins ist in Bezug auf diese Prozesse.

Ein Rückzug Kenias aus dem Rom-Statut ist nicht mit unmittelbaren Folgen verbunden. Er tritt, so erklärte das Gericht, erst ein Jahr nach Beschluss in Kraft und hat keine Auswirkung auf bereits laufende Verfahren. Aber der Austritt dürfte in Afrika auf begeisterte Anhänger stoßen, meinte Asman Kamama, Urheber des Gesetzentwurfs: Die USA, China und Russland seien keine Rom-Parteien, warum also afrikanische Länder?






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Tageszeitung“, taz.de

Schlagwörter: Kenia, Internationaler Strafegrichtshof, Verfahren, Anklage, Uhruru Kenyatta, William Ruto, Den Haag, Austritt, Rom-Statut, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzung, Prozess