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Indien: Urteil für Vergewaltiger – Tod durch den Strang

 
Meldung vom 16.09.2013

Nun ist das Urteil gegen vier Vergewaltiger in Indien gefällt: Sie erwartet der Tod durch den Galgen. Über alle vier Täter, die im Dezember die 23-jährige Studentin Nirbhaya in einem Bus in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi vergewaltigt und mit einer Eisenstange innerlich so gequält hatten, dass sie zwei Wochen später starb, wurde die Höchststrafe verhängt.

„In diesen Zeiten, da die Verbrechen gegen Frauen ansteigen, können wir uns gegenüber solcher grauenvoller Taten nicht blind stellen“, erklärte der Richter Yogesh Khanna bei der Verkündung der Strafen. „Wir müssen eine Botschaft aussenden, dass dies nicht toleriert wird.“ Sobald er sein Urteil bekannt gegeben hatte, brachen der Obstverkäufer Pawan Gupta, 19, der Fitnesstrainer Vinay Sharma, 20, und der arbeitslose Mukesh Singh, 26, in Tränen aus. Der vierte Täter, Busreiniger Akshay Thakur, 28, war regungslos erstarrt. Sie hatten sich für unschuldig erklärt. Man habe sie unter Folter zur Aussage genötigt, das Land fordere blutgierig nach einem Sündenbock, hatten die Anwälte sich bemüht, ihre Mandanten zu verteidigen.

Doch die Beweise waren nicht zu widerlegen. Zahlreiche Zeugen, Überwachungskameras, sowie DNA-Spuren und Bisswunden auf dem Körper der Toten machten eine Identifikation der Täter leicht. Die versammelte Menge vor dem Gebäude war sich einig, dass die Täter den Tod am Strang verdienten. Die Männer und Frauen, die sich hier hinter den Polizeiabsperrungen zusammengefunden hatten, brachen in Jubel und Freudengesänge aus, als das Urteil zu ihnen drang. Sie streckten die Faust aus und applaudierten. „Das Warten der Nation auf Gerechtigkeit hat ein Ende“, meldete das Nachrichtenportal One India, „Nirbhaya kann nun endlich in Frieden ruhen!“

Das Todesurteil trifft auf gespaltene Meinungen. Die einen, allen voran die Eltern von Nirbhaya, hatten die Höchststrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft brachte an, das ganze Land verfolge den Fall und die Menschen würden dem Rechtssystem kein Vertrauen mehr entgegenbringen, wenn nicht die Todesstrafe verhängt werde.

Andere prangern die Rolle der Medien an, die die Stimmung auf den Siedepunkt gebracht hätten. Der Galgen, meinen Kritiker, sei kein Ausweg. Todesstrafe führe nachweislich nicht zur Vorbeugung vor Verbrechen, meinte etwa Verena Harpe von Amnesty International.

Die Anwälte der vier Verurteilten entrüsteten sich über das Urteil. Dabei verfolgten sie jede mögliche Strategie: AP Singh, der forscheste der Verteidiger, wirft dem Gericht politische Verschwörung vor. Nur wenn in den nächsten zwei bis drei Monaten kein einziger Vergewaltigungsfall mehr in Indien vorkäme, werde er auf eine Berufung vor dem Obersten Gericht verzichten. Eine Bedingung, die nicht erfüllbar ist: Jeden Tag werden im Land neue Übergriffe gegen Frauen registriert.

Diese weitläufige Gewalt und die Schutzlosigkeit der Inderinnen in ihrem Alltag waren durch den Fall Nirbhaya endlich zur Sprache gekommen. Sie selbst hatte, bevor sie an ihren Verletzungen starb, vom Krankenhausbett aus einem Ermittlungsbeamten ihren Willen verkündet: „Sie sollen gehängt werden, damit so etwas keiner anderen Frau passieren kann. Sie sollen bei lebendigem Leib verbrennen.“






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Indien, Vergewaltiger, Gericht, Urteil, Todesstrafe, gehängt, Strang, Nirbhaya, Höchststrafe, Neu-Delhi, Vergewaltigung, Frauen, Gewalt, Galgen