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Indien: Vergewaltiger legen Berufung ein

Meldung vom 11.10.2013

Zwei der Täter in dem Mordprozess um die tödliche Vergewaltigung einer jungen Studentin in Indien haben Berufung eingelegt. Der Richter habe Fakten des Falls ignoriert, behauptete Verteidiger A. P. Singh am Dienstag (08.10.2013).

„Ich habe im Namen meiner Mandanten Berufung eingelegt, mit dem Ziel, dass Urteil und Strafmaß des Gerichts aufgehoben werden“, erklärte Singh. Er führte an, dass einer seiner Mandanten zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt gewesen wie – und nicht wie von der Polizei behauptet 20 Jahre. Er müsse daher vor einem Jugendgericht abgeurteilt werden.

Sein zweiter Mandant habe sich gar nicht am Tatort befunden und sei daher unschuldig. Die Anwälte der beiden anderen Verurteilten zogen sich von dem Fall zurück. Die Familienmitglieder ihrer Mandanten hätten sich zu sehr eingemischt, lautete der Grund.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: nachrichten.ch

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Täter, Vergewaltiger, Studentin, Todesstrafe, Gericht, Jugendgericht, Tatort, Mandanten, Anwalt