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Kenia: Kenyattas Strafverfolgung soll aufgeschoben werden

Meldung vom 15.10.2013

Die Afrikanische Union (AU) hat sich gegen eine sofortige Verfolgung von Kenias Präsident Kenyatta durch den Internationalen Strafgerichtshof ausgesprochen. Ein Argument der Kritik lautet, dass der IStGH bisher ausschließlich Afrikaner strafrechtlich verfolgt.

Die Afrikanische Union (AU) stellt sich damit hinter Kenias Staatspräsident. Auf einem außerordentlichen AU-Gipfel in Addis Abeba wurde Kenyatta in der Abschlusserklärung empfohlen, sich der IStGH-Vorladung in Den Haag für den 12. November zu verweigern. Die gerichtliche Verfolgung Kenyattas und seines Stellvertreters William Ruto sowie des sudanesischen Staatschefs Omar al-Baschir solle auf Eis gelegt werden.

Der kenianische Präsident habe die Aufgabe, „sein Land zu regieren“, der Haager Gerichtshof solle zunächst auf den Antrag der Afrikanischen Union auf Vertagung des Prozesses gegen Kenyatta reagieren, erklärte der äthiopische Außenminister Tedros Adhanom Ghebrayesus, dessen Land derzeit den AU-Vorsitz innehat. Der äthiopische Ministerpräsident Hailemariam Desalegn fügte hinzu, eine AU-Kontaktgruppe werde mit Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats darüber diskutieren, wie das Verhältnis zwischen dem IStGH und den afrikanischen Staaten künftig entwickelt werden könne.

Auf den UN-Sicherheitsrat soll Druck ausgeübt werden, damit er seinen Einfluss „gemäß Artikel 16 des Statuts von Rom“ geltend macht. Gemäß dieser Regelung kann der Sicherheitsrat vom Gerichtshof fordern, die Strafverfolgung eines Beschuldigten für ein Jahr zu pausieren. Faktisch kann solch eine Frist jedes Jahr aufs Neue verlängert werden. Dieses Vorgehen möchte die AU auch im Fall von Baschir anwenden, gegen den ein Haftbefehl des IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermords in der westsudanesischen Region Darfur vorliegt.

Internationale Gerichte dürften grundsätzlich nichts gegen amtierende Staatsoberhäupter oder Regierungen unternehmen, heißt es in der Abschlusserklärung.

Der Fokus der Kritik liegt auf der Tatsache, dass der IStGH bisher ausschließlich Afrikaner strafrechtlich verfolgt. Kenyatta betitelte das Gericht am Samstag (12.10.2013) in Addis Abeba als „Spielzeug der im Niedergang begriffenen imperialistischen Mächte“. Der äthiopische Außenminister kritisierte es als ein „politisches Instrument gegen Afrika und die Afrikaner“. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan und ein Zusammenschluss von 130 afrikanischen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen sagten dem Gericht dagegen ihre Unterstützung zu.

Unter den insgesamt 122 Staaten, die das Statut von Rom, die Rechtsgrundlage für die Arbeit des IStGH, signierten, sind 34 aus Afrika. Einige von ihnen denken über einen Austritt nach, was die Einrichtung ernsthaft gefährden könnte.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: donaukurier.de

Schlagwörter: Kenia, Afrikanische Union, Uhuru Kenyatta, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Addis Abeba, AU-Gipfel, UN-Sicherheitsrat, Staatsoberhäupter, Statut von Rom, William Ruto, Omar al-Baschir, Strafverfahren, Anklage, Menschenrechte, Menschenrechtsverbrechen