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Kenia: Kräftemessen mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Meldung vom 29.11.2013

Kenia hat dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag den Kampf angesagt. Bei dem Kräftemessen hat Kenia nun einen Teilsieg davongetragen: Der kenianische Staatschef Kenyatta muss sich wegen Menschenrechtsverbrechen vor dem ICC rechtfertigen. Er will seit Monaten durchsetzen, dort nicht persönlich erscheinen zu müssen. Nun hat er einen Etappensieg errungen. Die 122 ICC-Mitgliederstaaten haben beschlossen, dass die physische Anwesenheit eines Angeklagten im Gerichtssaal nicht mehr nötig ist. Nach den neuen Beschlüssen kann er sich auch per Videoverbindung aus dem Ausland zu Wort melden.

„Das ist das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses, der jetzt im Konsens zu einer neuen Regelung geführt hat“, sagt Thomas Börlin. Der Schweizer Botschafter in Den Haag bekleidet das Amt des Vize-Präsidenten der ICC-Staatengemeinschaft. Er nahm an den Verhandlungen teil.

Trotz des einstimmigen Entscheids gab es viel Enttäuschung: Die ebenfalls anwesenden Nicht-Regierungs-Organisationen, die den ICC als Beobachter stets überwachen, verließen die Sitzung ernüchtert. Für Opfer sei es wichtig, dass ein Angeklagter im Gerichtssaal von dem Richter begutachtet werden könne, meint Montserrat Carboni von Humans Rights Watch. Aber es bleibt noch ein positiver Punkt: Noch immer hätten die Richter das Recht, einen Angeklagten zu zwingen, im Gerichtssaal präsent zu sein.

Die Änderung verbucht vor allem der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta als Erfolg. Er setzte bei der Afrikanischen Union und beim UN-Sicherheitsrat alle Mittel ein, um den ICC unter Druck zu setzen, damit der Prozess gegen ihn gar nicht erst beginnt. Er und sein Vize müssen sich für die Menschenrechtsverletzungen nach den Wahlen Ende 2007, bei denen mehr als 1.000 Menschen ermordet wurden, in Den Haag verantworten.

Es wurde angedroht, dass viele afrikanische Staaten aus dem ICC austreten würden, wenn dieser nicht einlenkt. Die jetzt beschlossene Regeländerung könnte also auch als eine Untergrabung der Autorität des ICC verstanden werden.

„Ich kann es verstehen und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir auch in Zukunft intensiv darüber sprechen. Hier ist es nicht um Kenyattas Immunität gegangen – diese ist nicht im geringsten wieder aufgebaut worden –, sondern um die Präsenz des Angeklagten vor Gericht. Auch das Verfahren läuft voll weiter“, versichert Börlin.

Der Prozess gegen Kenyatta, der voraussichtlich im Februar 2014 in Angriff genommen wird, soll also trotz allem geführt werden. Zudem macht der Schweizer Diplomat darauf aufmerksam, dass die ICC-Mitgliederländer gleichzeitig zusätzliche Regeln aufgestellt hätten, die in Zukunft mehr Spielraum für Zeugenaussagen schaffen würden.

Kenia ließ keinen Zweifel daran, dass das Land bei der nächsten Sitzung der ICC-Mitgliedstaaten weiter darauf bestehen will, dass der Strafgerichtshof in Zukunft keine amtierenden Staatschefs mehr anklagen darf. Sie setzen sich für ein Immunitätsgesetz ein und haben viele andere afrikanische Länder auf ihre Seite gebracht.

Das könne das Land aber keinesfalls durchsetzen, meint der Vize-Präsident der ICC-Staatengemeinschaft. „Dafür müssen zwei Drittel der Staaten einer solchen Änderung zustimmen, und sieben Achtel der nationalen Parlamente müssten eine solche Einschränkung ratifizieren. Das halte ich für völlig ausgeschlossen.“




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Schweizer Rundfunk“, drs.ch

Schlagwörter: Kenia, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Uhuru Kenyatta, Menschenrechte, Menschenrechtsverbrechen, Prozess, Immunität, Präsident, Videoverbindung, Gerichtssaal, anwesend, Teilsieg, Autorität, Verfahren