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Sudan: Christin erhält Todesstrafe

Meldung vom 16.05.2014

Sie selbst führt ein Leben als Christin, doch ihr Vater war Muslim – deshalb bleibt Mariam Jahia Ibrahim Ishak in den Augen der sudanesischen Justiz Muslimin. Weil sie ihrem Glauben nicht abschwören wollte, erwartet sie nun die Todesstrafe.

Wegen Gotteslästerung wurde über Mariam Jahia Ibrahim Ishak das Todesurteil verhängt. Die Christin wurde des „Ehebruchs“ und der „Apostasie“ beschuldigt, also des Abfalls vom Islam. Zurzeit wird die 27-Jährige mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Gefängnis festgehalten. Noch dazu befindet sie sich im hochschwangeren Zustand.

Ein Richter in Khartum verkündete der Christin das Urteil: Tod durch Erhängen. „Wir haben Ihnen drei Tage gegeben, um zu widerrufen, aber Sie haben darauf beharrt, nicht zum Islam zurückzukehren“, erklärte Richter Abbas Mohammed al-Chalifa. Demonstrativ sprach er die Angeklagte mit ihrem muslimischen Namen an. Wegen des Ehebruchs fügte das Gericht dem Urteil noch die Bestrafung durch hundert Peitschenhiebe hinzu.

Der Fall hat international für Aufregung gesorgt. Amnesty International hatte einen dringenden Aufruf für die umgehende Freilassung verbreitet: „Mariam Jahia Ibrahim ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität schuldig wurde“, lautete es in dem Plädoyer der Menschenrechtsorganisation.

Ehebruch und Apostasie als Straftaten einzustufen, ist nicht vereinbar mit den internationalen Menschenrechtsabkommen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welchen der Sudan zugestimmt hat. „Die Kriminalisierung von Ehebruch verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, und ihre Umsetzung stellt eine ausnahmslose Diskriminierung von Frauen dar“, so Amnesty.

Die Frau wurde im August 2013 inhaftiert. Die Vorgeschichte beschreibt Amnesty so: Ein Familienangehöriger soll sie denunziert haben. Er warf ihr vor, dass sie wegen der Heirat mit einem südsudanesischen Christen Ehebruch begangen haben soll. Nach dem im Sudan geltenden Gesetz der Scharia ist es Musliminnen verboten, einen Andersgläubigen zu ehelichen.

Das Gericht erweiterte im Februar 2014 die Anklage um Apostasie, nachdem Ischak betont hatte, dass sie keine Muslimin ist, sondern als orthodoxe Christin gelebt hat. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht wird sie daher selbst als Muslimin angesehen – auch wenn ihr Vater nach ihren Angaben die Erziehung nicht wahrgenommen habe, da er nie zu Hause war und ihre Mutter ihr daher das Christentum nahegebracht hatte.

Auch ausländische Botschaften äußerten sich bereits dazu: Die Regierung solle dieses Vorhaben aufgeben, verlangen die Botschaften der USA, Großbritanniens, Kanadas und der Niederlande. „Wir rufen die Regierung im Sudan dazu auf, das Recht auf Religionsfreiheit zu achten, inklusive des Rechts, den Glauben zu ändern“, heißt es in der Stellungnahme.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Spiegel Online“, spiegel.de

Schlagwörter: Sudan, Christin, Todesstrafe, Apostasie, Ehebruch, Gericht, Khartum, Mariam Jahia Ibrahim Ishak, Muslimin, Menschenrechte, Islam, Scharia, Sharia, Richter, Religionsfreiheit, Diskriminierung, Frauen, Amnesty International, Erhängen, Strang