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Rumänien: EU droht mit Sperre von Fördergeldern

Meldung vom 17.02.2009

Nach Bulgarien steht jetzt auch Rumänien eine Sperre von EU-Fördergeldern bevor. Die Regierung in Bukarest mache keine Fortschritte bei der Justizreform und im Kampf gegen die Korruption, bemängelte die EU-Kommission. Der rumänische Justizminister Catalin Predoiu erwiderte dazu, den Reformen müsse eine Erneuerung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorangehen. Die entsprechenden Entwürfe sollten in Kürze vorgelegt werden.

Die EU-Kommission weist vor allem darauf hin, dass das rumänische Parlament immer wieder die strafrechtliche Verfolgung von Politikern verhindere, indem es sich gegen die Aufhebung der Immunität ausspreche. Rumäniens Generalstaatsanwältin Laura Kövesi unterstrich, dass auch sie diesen Missstand immer wieder angeprangert habe. Ein Beispiel dafür lieferte das Gerangel um den sozialistischen Ex-Ministerpräsident Adrian Nastase, den die Staatsanwaltschaft schon mehrfach wegen Korruption anklagen wollte.

Bulgarien und Rumänien ist es bisher noch nicht gelungen, einen Rechtsstaat aufzubauen, wie er in der Europäischen Union vorgesehen ist. Darauf weisen zwei neue Zwischenberichte der Europäischen Kommission über die Justizreformen in den beiden jüngsten Mitgliedstaaten hin, die kürzlich in Brüssel veröffentlicht wurden.

In fast gleichlautenden Formulierungen wird darin gefordert, beide Länder müssten weiterhin nachweisen, dass sie über eine unabhängige und stabile Justiz verfügen, die in der Lage ist, Korruptionsfälle zu verfolgen. Das trifft besonders auf Fälle zu, die sich auf höchster Ebene abspielen. Die Berichte machen aber auch darauf aufmerksam, dass Bulgarien in jüngster Zeit kleine Fortschritte gemacht hat, während die Lage in Rumänien schlechter geworden ist.

Zu Rumänien fand die Kommission daher deutliche Worte der Kritik: „Das im Kommissionsbericht vom Juli 2008 verzeichnete Fortschrittstempo wurde nicht beibehalten. Zwar gab es einige positive Signale bei der Justizreform, Ergebnisse sind allerdings schwer zu erkennen.“ Die Regierung habe unter anderem an Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch und am Entwurf für ein Strafgesetzbuch gearbeitet, diese seien aber noch nicht verabschiedet worden. In vielen Bereichen seien für die von der Kommission zuletzt festgestellten Kritikpunkte noch keine Änderungen erzielt worden. Insbesondere werde die Untersuchung einiger Korruptionsfälle auf hoher Ebene weiterhin vom Parlament auf Eis gelegt. Ausdrücklich werden „gewisse Rückschläge“ in den letzten Monaten festgestellt.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Der Tagesspiegel“, tagesspiegel.de