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Sudan: Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Präsident al-Baschir

 
Meldung vom 04.03.2009

Gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir hat der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl ausgestellt. Al-Baschir werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Krisenregion Darfur angelastet. Al-Baschir ist somit der erste amtierende Staatschef, der vor das Gericht zitiert wird.

Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir ausgestellt. Die Entscheidung wurde heute von Gerichtssprecherin Laurence Blairon in Den Haag verkündet. Es ist das erste Mal, dass das seit Jahr 2002 arbeitende Gericht mit einem Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef vorgeht.

Der Chefankläger Luis Moreno-Ocampo bezichtigt Baschir der Tötung von 35.000 Menschen. Mindestens weitere 100.000 seien an den Folgen von Hunger und Krankheit gestorben. Baschir hat die Vorwürfe abgestritten. Dem Antrag des Chefanklägers, den Präsidenten auch wegen Völkermordes zur Rechenschaft zu ziehen, entsprach der Gerichtshof hingegen nicht.

Dafür hätten die drei Ermittlungsrichter des Gerichtshofs im Antrag der Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Beweise erbringen können, erklärte Blairon bei einer internationalen Pressekonferenz. An die Regierung des Sudans wurde die Aufforderung herangetragen, Al-Baschir an den Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Sollte sie auf diese Forderung nicht eingehen, werde die Angelegenheit dem UN-Sicherheitsrat in New York vorgelegt.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen erhielt nach eigenen Angaben kurz vor Bekanntgabe des Haftbefehls die Instruktion, ihre Mitarbeiter aus Darfur zu entfernen. Die sudanesische Regierung habe der Organisation angeordnet, „sein gesamtes internationales Personal einer bestimmten Zahl von Programmen im Westen und Süden von Darfur bis spätestens bis zum 4. März herauszuholen“. Die sudanesische Regierung habe mitgeteilt, sie könne die Sicherheit der internationalen Mitarbeiter der Hilfsorganisation mit Blick auf das erwartete Gerichtsurteil nicht mehr gewährleisten.

Der Internationale Strafgerichtshof kann mit einem von ihm erlassenen Haftbefehl zwar keine Festnahme des Betroffenen in seinem Heimatland durchsetzen. Doch die Angeklagten müssen sich auf eine Festnahme gefasst machen, sobald sie in ein Land reisen, das die Statuten des Gerichtshofs anerkannt hat.


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Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de