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Uganda: Frauen müssen „Brautpreise“ nicht mehr zurückzahlen |
Meldung vom 07.08.2015
In Uganda wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Frauenrechte unternommen. Das Oberste Gericht hat die Zurückerstattung von „Brautpreisen“ im Falle einer Scheidung für rechtswidrig erklärt.
Frauenrechtsgruppen bejubeln das Urteil vom Donnerstag (06.08.2015) als „Meilenstein“ in der Geschichte des ostafrikanischen Landes. Erst damit wird den Frauen ermöglicht, nicht mehr länger in „gewalttätigen Beziehungen festgekettet“ zu sein. Frauen könnten nun eine Ehe oder Partnerschaft beenden, ohne damit rechnen zu müssen, dass ihre Familie den vorher empfangenen „Brautpreis“ zurückzahlen muss. Diese Hürde hatte eine Scheidung oftmals unmöglich gemacht.
Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Zeit Online“, zeit.de
Schlagwörter: Uganda, Frauen, Frauenrechte, Gender, Brautpreis, Zurückzahlung, Scheidung, Ehe, Gewalt, Männer, Gesellschaft, Familie, Oberstes Gericht, rechtswidrig, Tradition, Gleichberechtigung, Gleichstellung
Frauenrechtsgruppen bejubeln das Urteil vom Donnerstag (06.08.2015) als „Meilenstein“ in der Geschichte des ostafrikanischen Landes. Erst damit wird den Frauen ermöglicht, nicht mehr länger in „gewalttätigen Beziehungen festgekettet“ zu sein. Frauen könnten nun eine Ehe oder Partnerschaft beenden, ohne damit rechnen zu müssen, dass ihre Familie den vorher empfangenen „Brautpreis“ zurückzahlen muss. Diese Hürde hatte eine Scheidung oftmals unmöglich gemacht.
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Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Zeit Online“, zeit.de
Schlagwörter: Uganda, Frauen, Frauenrechte, Gender, Brautpreis, Zurückzahlung, Scheidung, Ehe, Gewalt, Männer, Gesellschaft, Familie, Oberstes Gericht, rechtswidrig, Tradition, Gleichberechtigung, Gleichstellung