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Indien: Drei Jahre nach Gruppenvergewaltigung – Ein Täter wird aus der Haft entlassen

Meldung vom 23.12.2015

Das brutale Verbrechen an einer indischen Studentin vor drei Jahren, die an den Folgen einer Gruppenvergewaltigung starb, löste einen Sturm der Empörung und lang anhaltende Demonstrationen aus. Ein 20-Jähriger hat nun seine Haftstrafe abgebüßt.

Der Vergewaltiger und Mörder der indischen Studentin ist angeblich nach dem Absitzen seiner Haftstrafe an Sonntag (20.12.2015) entlassen worden. Ein Gericht in Neu Delhi teilte am Freitag mit, seine Gefängnisstrafe könne nicht verlängert werden.

Die zuständige Sozialbehörde sei nach der Entlassung für den Mann zuständig, erklärte Regierungsanwalt Anil Soni. Der heute 20-Jährige war zum Zeitpunkt des Verbrechens noch minderjährig und man konnte ihm nur die Höchststrafe von drei Jahren Jugendarrest auferlegen.

Ein Anwalt des Opfers nannte die Gerichtsentscheidung zur Freilassung des Mittäters einen „Rückschlag für das gesamte Land“. „Der Schrecken, dem wir vor ein paar Jahren ausgesetzt waren, wird am 20. Dezember auf unseren Straßen zurück sein“, warnte der Verteidiger. Die Mutter des Opfers, die am Mittwoch erstmals den Namen ihrer Tochter öffentlich nannte, prangerte an: „Wir haben nicht die Gerechtigkeit bekommen, die uns zugesichert wurde. Letztlich wird ein Krimineller frei herumlaufen.“

Die 23-jährige Studentin Jyoti Singh war im Dezember 2012 vor den Augen ihres Freundes von einer Gruppe Männer in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt und gequält worden. Sie wurde so schwer verletzt, dass sie knapp zwei Wochen später an den Folgen ihrer Verletzungen starb. Ihr Fall löste weltweit Entsetzen aus und bewirkte in Indien eine große Protestbewegung.

Tausende junge Inder gingen auf die Straße, um sich gegen Gewalt gegen Frauen einzusetzen. In dem Fall wurden insgesamt sechs Männer verurteilt. Einer von ihnen kam in Haft ums Leben – offenbar in Folge eines Suizids. Die vier übrigen wurden zum Tode verurteilt, verlangten aber ein Berufungsverfahren. Eine Vertreterin der staatlichen Frauenkommission teilte mit, sie werde die Freilassung des 20-Jährigen vor dem höchsten Gericht anfechten. Außerdem werde sie an Präsident Pranab Mukherjee appellieren. Die Eltern des Opfers hatten wiederholt verlangt, der junge Mann hätte eine genauso harte Strafe wie die anderen verdient. Er stelle zudem eine Gefahr für die Gesellschaft dar.

Auf die Proteste zur Freilassung des Täters hat die Regierung kurz entschlossen reagiert: Das indische Oberhaus hat ein Gesetz zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalter in Strafverfahren von 18 auf 16 Jahren ratifiziert. Die Gesetzesänderung ist sicherlich auf Druck der wütenden Bevölkerung hin entstanden.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Süddeutsche Zeitung“, sueddeutsche.de

Schlagwörter: Indien, Gruppenvergewaltigung, Jyoti Singh, Täter, Freilassung, Haftstrafe, minderjährig, Urteil, Todesstrafe, drei Jahre, Demonstrationen, Gesetz, Strafverfahren, Herabsetzung des Volljährigkeitsalters, Studentin, Frauen, Frauenrechte, Gerechtigkeit