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Uganda: Bürger und NGOs an der Leine

Meldung vom 17.03.2016

Knapp drei Wochen nach dem Wahlsieg von Yoweri Museveni sehen sich viele Bürger Ugandas in ihren Sorgen bestätigt. Wie jetzt bekannt wurde, hatte der Staatschef noch vor den Wahlen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Tätigkeit von tausenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) reglementiert.

Bei den Wahlen vom 18. Februar 2016 konnte Langzeitpräsident Yoweri Museveni einen triumphalen Sieg verbuchen. Bereits am 30. Januar 2016 hatte er das Gesetz „NGO Act 2016“ signiert. Rechtsexperten sehen die Formulierungen im „NGO Act 2016“ kritisch. Sie seien „schwammig“, dadurch werden der Regierung größere Freiräume gegeben, die Organisationen zu unterdrücken. In dem Papier lautet es wortwörtlich, dass das Gesetz ein „förderliches Umfeld“ für den NGO-Sektor schaffen will. Zudem soll die „Fähigkeit von NGOs und die auf Gegenseitigkeit beruhende Partnerschaft mit der Regierung gestärkt und unterstützt werden.“

Vertreter von ugandischen Nichtregierungsorganisationen sind besorgt. Adrian Juuko, Geschäftsführer der NGO Human Rights Awareness And Promotion Forum (HRAPF), betont, dass Aktivisten wegen der einzelnen Regelungen das Schlimmste befürchten. So könne die Arbeit von geschätzten 11.000 NGOs im Land unterbunden werden, wenn diese gegen „die Interessen von Uganda“ oder „die Würde von Ugandern“ sei. Der Interpretationsspielraum ist da groß, die Rückschlüsse sind willkürlich.

Museveni, der das ostafrikanische Land bereits seit 30 Jahren anführt, hat bei den Präsidentschaftswahlen vom 18. Februar angeblich 60,62 Prozent der Stimmen errungen. Sein Rivale Kizza Besigye, der Museveni zum vierten Mal herausforderte, kam nur auf 35,61 Prozent.

Besigye wurde am Wahltag inhaftiert und muss sich nach wie vor einem Hausarrest beugen. Er wandte sich an die internationale Gemeinschaft mit der Bitte, das Wahlergebnis anzufechten. Der frühere Premierminister Amama Mbabazi, der mit nur 1,39% der Stimmen auf Platz drei kam, bemüht sich, das Wahlresultat vor Gericht in Zweifel zu ziehen.

Beobachter der EU bemängeln die fehlende Transparenz und die kaum vorhandene Unabhängigkeit der Wahlkommission. Die EU-Wahlbeobachtungsmission wurde vom früheren slowakischen Außenminister und derzeitigen Mitglied des Europäischen Parlaments, Eduard Kukan, geleitet.

Zu einer ähnlichen Bewertung kamen die Wahlbeobachter des Commonwealth, verantwortlich war der ehemalige Präsident von Nigeria, Olusegun Obasanjo. Dieser beschwerte sich, dass es bei der Auslieferung der Stimmzettel zu einer Verzögerung von bis zu sechs Stunden gekommen sei: „Das ist absolut unverzeihlich und fördert nicht gerade das Vertrauen in das System und den Prozess.“

„Niemand glaubt ernsthaft, dass das verkündete Ergebnis wirklich dem Willen des Volkes entspricht“, meint Dr. Livingstone Sewanyana, Vorsitzender des Citizens Election Observers Network Uganda (CEON-U). Für Ärger sorgt u. a. der Vorfall, dass am 20. Februar die Stimmen von 1.787 Wahllokalen ohne Begründung von der Zählung ausgeschlossen wurden. Diese Wahllokale konzentrierten sich vor allem in Hochburgen der Opposition, dabei ging es um mehr als eine Million Personen und damit fast sieben Prozent aller Stimmberechtigten.

Der Leiter der Wahlbehörde Badru Kiggundu rechtfertigt sich gegen die Vorwürfe und weist darauf hin, dass Kritik an Wahlergebnissen „nicht unüblich“ sei. Regierungssprecher Colonel Shaban Bantariza erklärt, dass Museveni den Sieg davongetragen hat, weil etliche Faktoren berechtigterweise für ihn gesprochen haben. „Die Chancen, ihn zu schlagen, sind sehr gering“, fügte Bantariza hinzu. Die Kritik des Chefs der EU-Wahlbeobachtungsmission lässt ihn kalt. Dieser habe es nicht geschafft, genügend Wahllokale zu inspizieren. Nun müsse er eben „schmollen“.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: afrika.info

Schlagwörter: Uganda, Yoweri Museveni, Wahl, Präsident, Wahlfälschung, Gesetz, NGOs, Nichtregierungsorganisationen, NGO Act 2016, Reglementierung, Einschränkung, Unterdrückung, Wahlbeobachter, Opposition, Kizza Besigye, Hausarrest, EU-Wahlbeobachtungskommission, Wahllokale, Stimmen, Auszählung, Wahlsieg