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Kenia: Rechtsstreit um Verschleierung in Schulen

Meldung vom 16.09.2016

Islamische Mädchen in Kenia dürfen ab sofort mit Kopftuch in die Schule. Der Streit um die Kleidung von Schülerinnen wurde juristisch ausgetragen. Das bisherige Verbot, Kopftücher in der Schule zu tragen, ist nach dem Urteil des Höchsten Gerichts nicht mehr haltbar. Kenias Muslime haben einen lange anhaltenden Rechtsstreit gegen das Verbot des muslimischen Kopftuchs, des Hidschabs, in den christlichen Schulen des ostafrikanischen Landes durchgefochten und für sich entscheiden können.

Unter Verweis auf Kenias „Bill of Rights“ setzte jetzt ein Berufungsgericht in der Hauptstadt Nairobi das Urteil eines Landgerichtes außer Kraft, das das Hidschab-Verbot der Schulen zuvor untermauert hatte. Auch innerhalb konfessioneller Privatschulen müssten die vom Grundgesetz garantierten Rechte der Schülerinnen angewandt werden, argumentierten die drei Richter des Appellationsgerichts.

Es ist das erste Mal, dass auf dem afrikanischen Kontinent ein religiöser Kleiderstreit, wie er gegenwärtig in Europa auch in der Diskussion ist, gerichtlich geschlichtet wurde. Mehrere afrikanische Staaten haben bereits die das gesamte Gesicht verhüllende Burka untersagt, ohne dass dabei die muslimische Bevölkerung aufbegehrt hätte.

Vorreiter dafür war der nordwestafrikanische Tschad, nachdem in der dortigen Hauptstadt N’djamena im Juni 2015 ein in eine Burka gekleideter Mann einen Sprengstoffanschlag durchgeführt hatte, der 15 Menschen mit in den Tod riss und über 80 verletzte. Der Selbstmörder war Mitglied der nigerianischen Extremistenorganisation Boko Haram, die außer Nigeria auch den Tschad, Kamerun und Niger terrorisiert.

Nachdem es auch in Kamerun wiederholt zu Fällen gekommen ist, bei denen junge, in Burkas gekleidete Frauen Selbstmordattentate verübt hatten, verhängte auch die Regierung in Yaoundé ein Verschleierungsverbot. Dem folgte kurz darauf auch der Niger. Das Verschleierungsverbot galt dort zumindest in der im Südosten des Landes gelegenen Diffa-Region. Auch Gabun, die Republik Kongo sowie zeitweise der Senegal schlossen sich dieser Vorgehensweise an, obwohl diese Länder noch keine Attentate dieser Art zu beklagen hatten.

Dass es in keiner dieser Staaten zu nennenswertem Widerstand gegen den Burka-Bann kam, begründen Fachleute damit, dass eine Burka in Afrika relativ neu ist. Der bereits im 10. Jahrhundert islamisierte Westen und Osten des Kontinents ließ sich lange Zeit von der gemäßigten, eher mystischen Sufi-Richtung beeinflussen: Erst in den vergangenen zwei Jahrzehnten fasste auf dem Kontinent der von Saudi Arabien unterstützte, wesentlich radikalere Wahabismus Fuß.

Mit saudischem Geld wurden in weiten Teilen Afrikas Moscheen und Koranschulen gebaut, viele afrikanische Imame ließen sich in Saudi Arabien schulen. Erst in diesem Zusammenhang nahmen die Burkas allmählich auch in Ost- und Westafrika zu. Traditionell hüllen sich muslimische Afrikanerinnen in farbenfrohe Kopftücher. Die auch Schultern und Hals umhüllenden Hidschabs waren bis vor kurzem noch nicht gebräuchlich.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Frankfurter Rundschau“, FR-online.de

Schlagwörter: Kenia, Kopftuch, Verschleierung, Burka, Hidschab, Gerichtsurteil, Mädchen, Schule, Islam, Wahabismus, christliche Schulen, Privatschulen, Selbstmordattentate, Moscheen, Koranschulen, Imam, Muslime, Christen, Rechte, Kleiderstreit, Nairobi