Kenia: Gericht erklärt Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab als unrechtmäßig |
Meldung vom 13.02.2017
Das Oberste Gericht in Kenia hat die Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab untersagt. Die Entscheidungsträger in der Regierung hätten mit dem Beschluss ihre Befugnisse überschritten, gab das Gericht laut Medienberichten offiziell bekannt.
Der Richter John Mativo lehnte auch die Abschiebung der in Dadaab lebenden Flüchtlinge ab. Diese Maßnahme wäre verfassungswidrig und diskriminierend. Das Urteil bringt Kenias Regierung stark ins Wanken, die seit Jahren alles daran setzt, das Lager zu schließen. In Dadaab, einem der größten Flüchtlingscamps der Welt, sind 260.000 Menschen untergekommen, vornehmlich Somalier.
Amnesty International freute sich über die Entscheidung des Gerichts. „Heute ist ein historischer Tag für mehr als eine Viertel Million Flüchtlinge, die Gefahr liefen, zur Rückkehr nach Somalia gezwungen zu werden“, bekundete die Ost-Afrika-Direktorin der Organisation, Muthoni Wanyeki.
In Somalia müssten die Rückkehrer damit rechnen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. „Dass die unmittelbar bevorstehende Schließung Dadaabs angehalten wurde, ist ein entscheidender erster Schritt hin zu Respekt und Schutz von Flüchtlingsrechten in Kenia.“ Jetzt stünde das Land vor der Aufgabe, mit der Staatengemeinschaft eine Lösung für die Flüchtlinge finden.
Die Regierung hat Bedenken, dass sich unter die Flüchtlinge Terroristen der somalischen Al-Schabaab-Miliz gemischt haben, und verweist auf die verschlechterte Sicherheitslage in Kenia als Begründung für die Schließung. Die Al-Schabaab verunsichert Kenia immer wieder mit blutigen Anschlägen. Kenia geht gegen die Islamisten im Nachbarland im Rahmen einer afrikanischen Mission vor.
Richter Mativo stufte die Anordnung, Dadaab aufzulösen, als „unverhältnismäßig und willkürlich“ ein. Zwei kenianische Menschenrechtsorganisationen hatten gegen die Schließung Einspruch erhoben und waren vor Gericht gezogen. Dadaab sollte nach einer Anordnung der Regierung vom Mai 2016 bereits am 30. November aufgelöst werden. Die Behörden räumten jedoch aus „humanitären Gründen“ eine Gnadenfrist von sechs Monaten für die endgültige Schließung ein.
Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: domradio.de
Der Richter John Mativo lehnte auch die Abschiebung der in Dadaab lebenden Flüchtlinge ab. Diese Maßnahme wäre verfassungswidrig und diskriminierend. Das Urteil bringt Kenias Regierung stark ins Wanken, die seit Jahren alles daran setzt, das Lager zu schließen. In Dadaab, einem der größten Flüchtlingscamps der Welt, sind 260.000 Menschen untergekommen, vornehmlich Somalier.
Amnesty International freute sich über die Entscheidung des Gerichts. „Heute ist ein historischer Tag für mehr als eine Viertel Million Flüchtlinge, die Gefahr liefen, zur Rückkehr nach Somalia gezwungen zu werden“, bekundete die Ost-Afrika-Direktorin der Organisation, Muthoni Wanyeki.
In Somalia müssten die Rückkehrer damit rechnen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. „Dass die unmittelbar bevorstehende Schließung Dadaabs angehalten wurde, ist ein entscheidender erster Schritt hin zu Respekt und Schutz von Flüchtlingsrechten in Kenia.“ Jetzt stünde das Land vor der Aufgabe, mit der Staatengemeinschaft eine Lösung für die Flüchtlinge finden.
Die Regierung hat Bedenken, dass sich unter die Flüchtlinge Terroristen der somalischen Al-Schabaab-Miliz gemischt haben, und verweist auf die verschlechterte Sicherheitslage in Kenia als Begründung für die Schließung. Die Al-Schabaab verunsichert Kenia immer wieder mit blutigen Anschlägen. Kenia geht gegen die Islamisten im Nachbarland im Rahmen einer afrikanischen Mission vor.
Richter Mativo stufte die Anordnung, Dadaab aufzulösen, als „unverhältnismäßig und willkürlich“ ein. Zwei kenianische Menschenrechtsorganisationen hatten gegen die Schließung Einspruch erhoben und waren vor Gericht gezogen. Dadaab sollte nach einer Anordnung der Regierung vom Mai 2016 bereits am 30. November aufgelöst werden. Die Behörden räumten jedoch aus „humanitären Gründen“ eine Gnadenfrist von sechs Monaten für die endgültige Schließung ein.
Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: domradio.de