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Indien: Islamische Scheidungspraxis ab sofort verfassungswidrig

Meldung vom 07.09.2017

Es benötigt nur drei Worte, und die Scheidung von einer Frau ist vollzogen: „Talak, Talak, Talak“ – mit diesen Worten konnte ein Muslim bisher rechtskräftig seine Ehefrau verstoßen. Dieser Praxis hat der indische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat die muslimische Tradition der Scheidung des sogenannten dreifachen „Talak“ für verfassungswidrig erklärt. Die bisher gültige Regelung ist im sunnitischen Recht verankert und erlaubt es gläubigen Muslimen, sich mit sofortiger Wirkung von ihrer Ehefrau zu trennen. Dazu genügt es, dreimal „Talak“ auszusprechen, das arabische Wort für Scheidung. Davon kann der Mann jederzeit Gebrauch machen. Die Methode ist mündlich oder schriftlich gültig – auch übers Telefon, per SMS oder mithilfe einer Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk.

Sieben muslimische Frauen, die durch das dreifache „Talak“ verstoßen wurden, sind vor das Oberste Gericht gezogen. Daraufhin hatten fünf Richter verschiedener Glaubensrichtungen den Fall drei Monate lang verhandelt. Das Gericht verlangt nun von der Regierung ein Gesetz zur Abschaffung des Brauchs. Dafür müssen Teile des muslimischen Privatrechts ausgehebelt werden. In Indien ist es muslimischen, christlichen und hinduistischen Gemeinden gesetzlich gestattet, bei Familienangelegenheiten – etwa Ehe, Scheidung, Erbe und Adoption – religiöses Recht geltend zu machen.

Zakia Soman, die Mitgründerin des Indian Muslim Women's Movement, stuft die Errungenschaft als eine historische Begebenheit ein. „Wir, die muslimischen Frauen, haben Anspruch auf Gerechtigkeit von den Gerichten sowie dem Parlament.“ Die indische Familienministerin Maneka Gandhi lobte das Urteil als „großen Schritt für die Frauen“. Narendra Modi, der Premierminister des Landes, hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für ein Verbot der Scheidungspraxis ausgesprochen, weil sie Frauen diskriminiere.

Mitglieder des muslimischen Rechtsgremiums Indiens wehrten sich gegen eine Einmischung des Gerichts in religiöses Recht. Doch bereits mehr als 20 muslimische Länder haben die Praxis des dreifachen „Talaks“ untersagt.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Zeit Online“, zeit.de

Schlagwörter: Indien, Scheidung, Oberstes Gericht, Islam, islamische Scheidung, Talak, verfassungswidrig, Frauen, Frauenrechte, Verstoßung, Muslime