Unser Service für Sie


 [ » Newsletter ]

[ » zum Kontakt-Formular ]

[ » Material bestellen ]

[ » Geschenke bestellen ]



Videos aus unseren Projekten finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.
[ » Gebende Hände – Youtube-Kanal ]


Kenia: Präsidentschaftswahl annulliert – Termin für Neuwahlen fraglich

 
Meldung vom 21.09.2017

Zum ersten Mal in Afrika wurde eine solche Entscheidung gefällt: Der Oberste Gerichtshof in Kenia hat die Präsidentschaftswahl vom 8. August 2017 für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Der Oppositionsführer war zuvor vor Gericht gezogen, mit handfesten Beweisen der Wahlmanipulation.

Der Vorsitzende Richter Justice Marsha teilte in Nairobi mit, dass das Gericht eine Wiederholung der Wahl beschlossen hatte. Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße hätten die Wahl zweifelhaft werden lassen. Amtsinhaber Uhuru Kenyatta war von der Wahlkommission mit 54 Prozent der Stimmen zum Sieger ausgerufen worden. Der Oppositionsführer Raila Odinga hatte gegen das offizielle Ergebnis Einspruch erhoben und von Fälschung gesprochen. Der 72-jährige Odinga bemühte sich bereits zum vierten Mal um das Präsidentenamt.

Es sei „ein sehr historischer Tag für das kenianische Volk und darüber hinaus für die Menschen in Afrika“, erklärte Odinga nach der Verkündung des Urteils. Schon vor vier Jahren hatte er gegen seine Wahlniederlage gegen Kenyatta Einspruch eingelegt, hatte damals aber keinen Erfolg mit seiner Klage.

Von den sechs Richtern des Obersten Gerichts gaben vier der Beschwerde Odingas statt, zwei stimmten dagegen. Odinga zufolge sollen Hacker in das elektronische Auszählsystem eingedrungen sein und die Zahlen zugunsten Kenyattas verändert haben. Die Wahlkommission räumte nach eindringlichen Beschwerden ein, es sei zu einem Hacker-Angriff auf das Computersystem für die Wahl gekommen, der aber gescheitert sei. Internationale Beobachter dagegen behaupteten, sie hätten keine Einflussnahme wahrgenommen. Tatsache war aber, dass der Leiter des elektronischen Wahlsystems vor der Abstimmung ermordet und mit Folterspuren am Körper aufgefunden wurde.

Inzwischen machte das Oberste Gericht detaillierte Gründe für die Annullierung der Präsidentschaftswahl publik. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die geplanten Neuwahlen für die kenianische Präsidentschaft am 17. Oktober kaum durchführbar sein werden. Ein Richter verglich den ganzen Wahlablauf mit einem „Matatu“, dem berüchtigten kenianischen Sammeltaxi, das in abenteuerlicher Weise alle Verkehrsregeln umgeht.

Das Urteil umfasst sehr viele ungereimte Vorgänge und erinnert an einen Gespensterroman. Die Wahlen waren „weder transparent noch verifizierbar“, so das Gericht, und so blieb „keine andere Wahl, als das Ergebnis zu annullieren“. Eines der wichtigsten Argumente: Das unerklärliche Fehlen von Ergebnissen in Papierform aus rund 11.000 der mehr als 44.000 Wahllokalen im ganzen Land, um die im Computer der Wahlkommission eingelaufenen elektronischen Ergebnisse entweder zu untermauern oder zu widerlegen. Papierformulare mit Einzelergebnissen sollten gescannt und getrennt eingeschickt werden. Dies wurde nicht befolgt.

Die Formulare, die doch in der Zentrale einliefen, trugen zum Teil keine offiziellen Stempel, andere waren ohne Unterschrift, und manche wiesen keine Seriennummern oder offizielle Wasserzeichen auf, was ihre Echtheit infrage stellt. Die Wahlkommission habe trotz gerichtlicher Anordnung eine Kontrolle des elektronischen Wahlsystems abgewiesen. Damit sahen die Richter mehrheitlich keinen anderen Ausweg, als die Sicht der klageführenden Opposition zu unterstützen, wonach das Computersystem „infiltriert und kompromittiert“ war.

Nach diesem Urteil und der Fülle von Unregelmäßigkeiten stellt sich nun allerdings die Frage, ob die Wahlkommission überhaupt fähig ist, ordentliche Wahlen zu begleiten. Die Opposition hatte schon vor dem Urteil die Rechtschaffenheit der Wahlkommission angezweifelt und jetzt erst recht.

Die französische Firma OT-Morpho, die der Hersteller des elektronischen Systems ist, bezweifelt, dass sie das ganze System bis zum Neuwahltermin am 17. Oktober überholen kann. Es wurde darüber noch nicht einmal ein neuer Vertrag ausgehandelt. Gesetzlich muss spätestens bis zum 30. Oktober ein neuer Präsident sein Amt antreten, aber selbst dieses Datum erscheint utopisch.

All dies lässt die Anspannung bei der kenianischen Bevölkerung steigen. Am Dienstag (19.09.2017) machte der Vorsitzende des Obersten Gerichts, David Maraga, darauf aufmerksam, dass die Justiz sich seit der Annullierung zunehmender Bedrohung von Demonstranten und Regierungsangehörigen ausgesetzt sehe. Das begann mit Präsident Uhuru Kenyatta, der sich abfällig über „Maraga und seine Gauner“ äußerte und warnte, er wolle die Justiz „säubern“. Das stachelte seine Anhänger an, auf Demonstrationen und vor allem in den sozialen Medien gegen die Justiz zu hetzen. Maraga sagte, es kam zu persönlichen Drohungen gegen Mitarbeiter der Justiz. Auch kritisierte er Polizeichef Joseph Boinnet, dass er dem Justizpersonal nicht genügend Schutzpersonal an die Seite stelle. „Er ignoriert unsere Meldungen und Fragen“, meinte der Richter. Beherzt fügte er hinzu: „Wir sind bereit, den höchsten Preis zu zahlen, um die Verfassung zu schützen.“


Video-Beiträge zu diesem Thema

 Nairobi: Neuwahlen in Kenia




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Die Tageszeitung“, taz.de

Schlagwörter: Kenia, Oberstes Gericht, Annullierung, Präsidentschaftswahl, Neuwahl, Wiederholung, Raila Odinga, Uhuru Kenyatta, Wahlsystem, Auszählsystem, Hacker, Hacker-Angriff, Wahlfälschung, Wahlmanipulation, Stempel, Wasserzeichen, Demonstrationen, Drohungen, Justiz, Personenschutz