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Indien: Gesetzesänderung – Ab sofort Todesstrafe für Kindesvergewaltiger

 
Meldung vom 23.04.2018

Indien bringt eine neue Gesetzesänderung auf den Weg: Ab sofort soll die Vergewaltigung von Kindern unter zwölf Jahren mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Vergewaltigung und Ermordung eines achtjährigen Mädchens hatte zuvor große Empörung und Demonstrationen ausgelöst.

Premierminister Narendra Modi unterzeichnete am Samstag (21.04.2018) angesichts landesweiter Demonstrationen nach mehreren tödlichen Vergewaltigungen einen Erlass mit der Einführung der schärferen Strafe, wie ein Regierungsvertreter bestätigte.

Ab sofort steht die Vergewaltigung von Kindern unter zwölf Jahren unter Todesstrafe. Bislang konnte maximal eine lebenslange Haftstrafe angeordnet werden. Auch die Mindeststrafen für Sexualverbrechen wurden verschärft. Und das Alter, in dem eine Person für schwerwiegende Verbrechen als Erwachsender strafrechtlich verfolgt werden kann, wird von 18 auf 16 Jahre herunter gesetzt.

Premierminister Modi habe das Kabinett nach seiner Rückkehr vom Commonwealth-Gipfel zusammen gerufen. Das Regierungsdekret wird nun dem Präsidenten unterbreitet, dessen Bewilligung aber als Formsache gilt. Nach der Absegnung durch den Präsidenten tritt es für sechs Monate in Kraft und geht zum Gesetz über, sobald das Parlament die Änderungen annimmt. Das Dekret legt außerdem fest, dass die Prozesse im notorisch langsamen Gerichtswesen in Indien im Falle der Vergewaltigung von Kindern binnen zwei Monaten nach der Festnahme abgehandelt sein müssen.

Es gab Massenproteste nach der Vergewaltigung und Ermordung eines acht Jahre alten Mädchens im indischen Staat Jammu und Kaschmir. Hinzu kam der Skandal um die mutmaßliche Vergewaltigung eines Mädchens durch einen Abgeordneten der regierenden Partei im Staat Uttar Pradesh.

Viele Demonstranten zeigten besonders ihren Unmut über die hindu-nationalistische Regierungspartei Bharatiya Janata, weil sie sich im Jammu-und-Kaschmir-Fall zunächst schützend vor die beschuldigten Hindus gestellt hatte. Das kleine Mädchen war Muslimin. Die Zahl der Übergriffe auf Frauen ist in Indien gleichbleibend hoch. Jährlich werden in Indien 40.000 Fälle zur Anzeige gebracht, die Dunkelziffer ist aber weitaus höher.

Bislang wurde die Todesstrafe in Indien nur für Terrorismus, Mord, Beihilfe zum Selbstmord eines Kindes sowie Vergewaltigung, wenn diese zum Tod des Opfers oder zum Wachkoma führt, angeordnet. Doch selten kommt es zur Vollstreckung der Todesurteile. Die bisher letzte Hinrichtung wurde 2015 durchgeführt.






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Kinder, Mädchen, Todesstrafe, Gesetz, Gesetzesänderung, Narendra Modi, Justiz, Täter, Demonstrationen, Massenproteste, Jammu, Kaschmir, Frauen, Muslimin, Hindus