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Indien: Todesurteile für Gruppenvergewaltiger werden nicht aufgehoben

Meldung vom 12.07.2018

Sie pochen immer noch darauf unschuldig zu sein: Drei Männer vergewaltigten und misshandelten eine Studentin in einem Bus in Indien so brutal, dass sie an den Folgen starb – und erhielten dafür die Todesstrafe. Ihre Anträge auf Strafmilderung wurden jetzt erneut abgewiesen.

Mehr als fünf Jahre nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin in Neu Delhi hat ein Gericht den Antrag von drei zum Tode verurteilten Tätern auf Strafmilderung abgelehnt. Alle drei Anträge seien abgelehnt worden, die Todesurteile werden nicht aufgehoben, sagte Verteidiger A. P. Singh vor Journalisten.

Die 23 Jahre alte Studentin Jyoti Singh war in der indischen Hauptstadt überwältigt worden, als sie mit einem Freund in einem öffentlichen Bus fuhr. Fünf Männer und ein Jugendlicher vergewaltigten die junge Frau in dem fahrenden Bus und verletzten sie mit einer Eisenstange. Nach einer Dreiviertelstunde warfen die Täter die Studentin mit schweren inneren Verletzungen aus dem Bus, 13 Tage später erlag sie den Verletzungen in einem Krankenhaus in Singapur.

Die Tat hatte im In- und Ausland Empörung ausgelöst. In ganz Indien gingen tausende Menschen gegen sexuelle Gewalt auf die Straße. Die Regierung handelte auf Druck der Bevölkerung hin und verschärfte die Strafen für sexuelle Übergriffe. Sie ordnete sogar die Todesstrafe für bestimmte Vergewaltigungsfälle an.

Nach dem siebenmonatigen Prozess wurden vier der Vergewaltiger wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung, Diebstahls, Verschwörung und „unnatürlicher Taten“ mit der Todesstrafe belegt. Der Richter begründete sein Urteil mit der Tatsache, dass die tödliche Gruppenvergewaltigung in die „seltenste der seltenen Kategorien“ von Verbrechen falle, die die Verhängung der Todesstrafe rechtfertigten. Die vier Männer geben aber weiterhin ihre Schuld nicht zu und fochten das Urteil mehrfach an. Dem nun verhandelten Antrag schloss sich einer von den Tätern jedoch nicht an.

Die Verurteilten haben als letzten juristischen Schritt gegen die Todesstrafe noch die Chance auf einen Antrag. Außerdem könnten sie den Präsidenten um eine Begnadigung bitten. Vollstreckt werden Todesstrafen in Indien allerdings nicht sehr oft. In den vergangenen 25 Jahren kamen vier Hinrichtungen zustande, eine davon 2004 wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer 14-Jährigen.

Der mutmaßliche Anführer der Gruppe war tot in seiner Gefängniszelle entdeckt worden, er soll Selbstmord begangen haben. Der beteiligte 17-Jährige erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und ist bereits wieder auf freiem Fuß.

2016 wurden in Indien rund 40.000 Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht. Nach Einschätzung von Aktivisten ist die Dunkelziffer aber weitaus höher, da viele Opfer aus Angst vor den Tätern und vor sozialer Ausgrenzung keinen Mut aufbringen, zur Polizei zu gehen.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, faz.net

Schlagwörter: Indien, Vergewaltigung, Urteil, Gericht, Todesstrafe, Gruppenvergewaltiger, Studentin, Begnadigung, Strafmilderung, Jyoti Singh