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Südsudan: Menschenrechtsverletzungen werden nicht geahndet

Meldung vom 19.07.2018

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Afrikanischen Union (AU) vorgeworfen, die schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Südsudan nicht juristisch verfolgen zu wollen. Dem Direktor der GfbV, Ulrich Delius, zufolge habe die AU bereits vor drei Jahren den Auftrag bekommen, zur Aufarbeitung und Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Südsudan einen Gerichtshof aufzubauen. Im Kampf gegen die Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverletzungen versage die afrikanische Staatengemeinschaft jedoch, so der GfbV-Direktor in Göttingen.

Seiner Einschätzung nach müsse die AU endlich dafür sorgen, dass die Verantwortlichen der Gewalt im Südsudan zur Rechenschaft gezogen werden, da sonst der Kreislauf von Mord und Massakern in dem Bürgerkriegsland nicht durchbrochen werde, so Delius.

Laut GfbV halten sich die Konfliktparteien im Südsudan weder an grundlegende Menschenrechts-Konventionen noch schützen sie die Zivilbevölkerung. So würden Soldaten und Milizionäre für Übergriffe auf Zivilisten nicht zur Rechenschaft gezogen. Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Übergriffe würden von den Verantwortlichen geleugnet, Kritiker unter Druck gesetzt oder verfolgt. Der französische Botschafter im Südsudan, Jean-Yves Roux, sei am Dienstag ins Außenministerium einbestellt worden. Dort habe man ihm eine Protestnote der Regierung übergeben, weil er am Wochenende die Ermordung von über 230 Zivilisten bei zwei Massakern im Bundesstaat Unity State im April und Mai 2018 öffentlich kritisiert hatte.

In einem Friedensabkommen, das im August 2015 vereinbart wurde, erhielt die AU den Auftrag, einen gemischten Gerichtshof aus afrikanischen und südsudanesischen Richtern aufzubauen, um die Verbrechen aller Konfliktparteien zu ahnden. Man habe damals bewusst darauf verzichtet, dem Internationalen Strafgerichtshof die Ermittlungen zu übertragen, um afrikanische Kritiker des Gerichts in Den Haag nicht zu provozieren. „Bis heute hat die AU leider wenig unternommen, um dieses Gericht aufzubauen. Dazu kommt, dass die südsudanesische Regierung jeden Versuch vereitelt, die Straflosigkeit wirksam zu bekämpfen“, erklärte Delius.

Rund 4,3 Millionen Südsudanesen sind nach Angaben der GfbV auf der Flucht vor der Gewalt der schwer bewaffneten Konfliktparteien. 2,49 Millionen Menschen haben in den Nachbarländern Zuflucht gesucht, die Zahl der Inlandsflüchtlinge beläuft sich auf 1,88 Millionen. Aufgrund der anhaltenden Kämpfe sind fünf Millionen Menschen auf internationale humanitäre Hilfe angewiesen.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Entwicklungspolitik Online“, epo.de

Schlagwörter: Südsudan, GfbV, Afrikanische Union, Menschenrechte, Kriegsverbrechen, Massaker, Bürgerkrieg, Konfliktparteien, Menschenrechts-Konventionen, Zivilbevölkerung, Regierung, Unity State, Friedensabkommen, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Flucht, Inlandsflüchtlinge