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Global: Flüchtlingspolitik – Merkels Afrikareisen und ihr bemerkenswert geringer Erfolg

 
Meldung vom 20.09.2018

Nach Reisen in den Senegal, nach Nigeria und Ghana flog die Kanzlerin auch nach Algerien, um Abschiebungen in relevantem Ausmaß möglich zu machen. Die Bilanz habe sich „sehr gut entwickelt“, resümierte Merkel. Tatsächlich ist der Erfolg übersichtlich gering.

Angela Merkel (CDU) verbreitet Optimismus. Alles scheint zu laufen wie geschmiert –zumindest vermittelt sie diesen Eindruck. Die Kooperation bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber habe sich „sehr gut entwickelt“, betonte die Bundeskanzlerin am Montag (17.09.2018) in Algier nach ihrem Austausch mit dem algerischen Ministerpräsidenten Ahmed Ouyahia. Gemeinsam seien „gute Modalitäten“ ausgelotet worden, „wie wir es noch effizienter gestalten können, dass diejenigen, die kein Recht haben, bei uns dauerhaft zu bleiben, zurückgeführt werden“.

Im Gegenzug sagte Merkel den Algeriern einen Ausbau der legalen Wege nach Deutschland zu, also über Visa für Arbeitnehmer und Studenten. Ähnliches äußerte die Kanzlerin bei ihrem Besuch vor drei Wochen im Senegal, in Nigeria und in Ghana: Die Länder sollten in relevanter Größenordnung ihre Einwohner zurücknehmen, die illegal nach Deutschland gekommen sind. Im Gegenzug würde Berlin die Wirtschaftsbeziehungen fördern und die „legalen Zugangswege“ ebnen, also mehr Visa an Arbeits- oder Bildungsmigranten austeilen.

Dieses Vorgehen ist alles andere als neu, diesen „Tauschhandel“ verfolgt die Bundesregierung schon seit vielen Jahren mit den Herkunftsländern illegaler Migranten. Auffallend ist allein der verschwindend geringe Erfolg.

Nach Algerien, jenem Staat, von dem die Kanzlerin behauptete, die Abschiebebilanz habe sich „sehr gut entwickelt“, wurden im ersten Halbjahr 2018 einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linkspartei-Anfrage zufolge 309 Migranten zurückgeführt. Im gesamten Vorjahr waren es 504, im Jahr davor 169 Migranten. Doch dieser relativ starke Anstieg pendelt sich auf einem niedrigen Niveau ein. 3.684 ausreisepflichtige Algerier hielten sich Ende August 2018 im Land auf, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt gab.

Darunter waren 986 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, sie könnten also aus Sicht der deutschen Behörden sofort abgeschoben werden. Bei den übrigen 2.698 wurde eine Duldung angeordnet. Das heißt, sie bleiben zwar ausreisepflichtig und sind zum Verlassen des Landes angehalten, doch mittelfristig sehen die Behörden von einer zwangsweisen Vollstreckung, also einer Abschiebung, ab.

Dafür können neben Krankheit, Familiengründung oder der von der Bundesregierung im Jahr 2016 für abgelehnte Asylbewerber ermöglichten Aufnahme einer Ausbildung auch nicht vorhandene Identitäts- oder Reisedokumente die Ursache sein. Diese können beispielsweise fort sein, weil der Ausreisepflichtige seine Identität vertuschen will und ihn folglich das Konsulat des angeblichen Herkunftslandes unter seinem angeblichen Namen nicht in seinen Melderegistern findet.

Oft verzögern oder blockieren aber auch die Herkunftsstaaten die Ausstellung von Reisepapieren oder weigern sich, Abzuschiebende als eigene Staatsbürger anzuerkennen, obwohl für die deutschen Behörden offensichtlich ist, dass sie es sind.

Das Missverhältnis zwischen einerseits Ausreisepflichtigen und andererseits Abgeschobenen sowie gegebenenfalls freiwillig Ausgereisten (nach Afrika gibt es keine nennenswerten geförderten freiwilligen Ausreisen) zeigt ein abgerundetes Bild von der Abschiebeleistung der Behörden in Kooperation mit den Herkunftsländern. Wie gut aber gelingt es den mit Asylfragen beauftragten Behörden der Bundesrepublik, nicht schutzberechtigte Migranten wieder auszufliegen? Dafür ist ein Vergleich der negativen Asylentscheidungen mit den Abschiebungen (sowie gegebenenfalls geförderten freiwilligen Ausreisen und Dublin-Überstellungen) erhellender.

Im Fall Algeriens fällt die Bilanz mager aus. Von 2016 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2018 gab es laut BAMF-Statistiken 10.156 negative Entscheidungen über Asylanträge von Algeriern. Auch wenn man berücksichtigt, dass Gerichte nachträglich einige Ablehnungen rückgängig machen und eine nicht bestimmbare Zahl von Personen mit negativem Asylentscheid unbemerkt nach Hause zurückkehrt sowie einige Dutzend im Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt wurden, ändert sich nichts Wesentliches an dieser Diskrepanz.

Gegenüber den anderen drei afrikanischen Staaten, die Merkel vor drei Wochen besuchte, sieht die Abschiebungsbilanz noch alarmierender aus. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 56 Nigerianer in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Im selben Zeitraum wurden aber über 6.611 Asylanträge von Nigerianern negativ entschieden.

Ghana und der Senegal sind aktuell die einzigen Länder außerhalb Europas, die von der Bundesregierung als „sichere Herkunftsstaaten“ definiert werden (beide seit 1993). Bei Algerien, Marokko und Tunesien haben Bundesregierung und Bundestag schon vor zwei Jahren eine solche Einstufung entschieden, bisher scheitert sie aber an der Zustimmung der von Grünen und Linken mitregierten Länder im Bundesrat.

Insgesamt werden Abschiebungen nach Afrika nur selten ernsthaft verfolgt. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 1.149 Migranten dorthin zurückgeflogen. Darunter sind nicht nur abgelehnte Asylbewerber, sondern auch aus anderen Gründen ausgewiesene Afrikaner – etwa Straftäter oder Menschen, die über Studenten-, Arbeits- oder Touristenvisa einreisten und nach deren Ablauf nicht ausreisten. 864 dieser Abschiebungen betrafen die drei nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Algerien.

In die übrigen 50 afrikanischen Länder wurden lediglich 285 Personen im ersten Halbjahr 2018 wieder abgeschoben. Die Bundesregierung hat bisher keine greifbaren Vorschläge vorgelegt, wie die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in relevanter Größenordnung optimiert werden könnte.






Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Globale Projekte, Flüchtlinge, Flüchtlingspolitik, Angela Merkel, Asylanten, Asyl, Asylpolitik, Abschiebung, Afrikareise, sichere Herkunftsstaaten, Asylbewerber, Dublin, BAMF, Asylanträge, Straftäter