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Global: Gefängnisse in Afrika – Orte der finstersten Finsternis

 
Meldung vom 01.03.2019

Die Gefängnisse in Entwicklungsländern sind nicht wie bei uns, wo es für jeden Häftling drei Mahlzeiten am Tag, einen Fernseher, Freizeitangebote, Sport und Beschäftigungstherapien gibt. In vielen Gefängnissen in Afrika und Asien müssen die Häftlinge sich abwechseln, um zu schlafen. Eine Zelle, die für 20 Insassen konzipiert ist, beherbergt manchmal 160 bis 200 von ihnen. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal, Essen gibt es wenig oder gar nicht, Gewalt ist an der Tagesordnung.

In der Mehrzahl der Fälle kommt man in afrikanischen Ländern ins Gefängnis für „kleinste“ Delikte: Da reichen schon kleine Vergehen wie der Diebstahl eines Apfels, einer Seife oder von zwei Hühnern. Für diese kleinen Diebstähle wird man oft mit sehr langen Strafen belegt. Wenn einer dieser armen Gefangenen – sie sind arm, weil nur Arme solche kleinen Straftaten begehen – die Justizkosten oder seine Geldstrafe nicht entrichten kann, muss er damit rechnen, jahrelang im Gefängnis zu bleiben.

In vielen afrikanischen Gefängnissen gleicht das Leben einem Alptraum: Oft ist kein Wasser vorhanden, in den Zellen ist kaum Luft zum Atmen und es gibt kein elektrisches Licht. Man schläft auf dem nackten Boden, im Lehm. Manchmal gibt es nicht einmal genug Platz, dass sich alle gleichzeitig schlafen legen können. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal. Manchmal müssen sich tausend Gefangene eine Latrine teilen. Ärzte kommen nie ins Gefängnis, Epidemien bereiten sich ungehindert aus und viele kommen auf diese Weise ums Leben, ohne je medizinische Hilfe erhalten zu haben.

Die Krankheiten, unter denen die Häftlinge leiden, sind Bronchopneumonie, Malaria, Tuberkulose, Cholera und andere Darmkrankheiten. Die Bakterien und Viren haben leichtes Spiel bei den Menschen, die sowieso schon durch Armut leidgeprüft und durch die Bedingungen im Gefängnis noch anfälliger sind. In den Krankenstationen – wenn es überhaupt welche gibt – sind Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten rar. Die Sterberate ist sehr hoch. Auf diese Weise kann man die Inhaftierung einer Art Todesstrafe gleichsetzen, zu der jedoch jegliches Strafverfahren und Urteil fehlen.

Die Ausgabe von Nahrungsmitteln, die in vielen afrikanischen Ländern sowieso schon Mangelware sind, ist in den Gefängnissen oft gar nicht vorgesehen, so dass es auch vorkommt, dass Gefangene verhungern. Die meisten Häftlinge überleben nur, wenn sie von ihren Verwandten mit Essen versorgt werden. Wer jedoch allein ist, muss für die anderen Häftlinge entwürdigende Dienste verrichten, damit er wenigsten ein bisschen zu essen bekommt. Ein großer Teil der Gefangenen kann es sich nicht leisten, einen Anwalt zu bezahlen. So vegetieren sie in ihrer Zelle in Untersuchungshaft dahin und harren auf eine Verhandlung, die nie beginnt.

Andere bleiben im Gefängnis, auch wenn sie ihre Strafe schon abgebüßt haben, weil sie die Gebühr nicht zahlen können, die in vielen Ländern für die Entlassung gefordert wird. In vielen afrikanischen Gefängnissen hat nämlich die Strafe zwei Seiten: Sie besteht aus einer freiheitsentziehenden Maßnahme und einer Geldstrafe. Um in die Freiheit entlassen zu werden, muss man einen bestimmten Betrag bezahlen, der auch die Erstattung der Justizkosten umfasst. Wer nicht zahlen kann, bleibt für alle Ewigkeit im Gefängnis. Und das Schicksal teilt sich die Mehrheit der Gefangenen. Unmenschliche Zustände, die nur selten ans Licht der Öffentlichkeit gelangen.






Quelle: „Gefängnisseelsorge.net“, www.gefaengnisseelsorge.net

Schlagwörter: Globale Projekte, Gefängnisse, Haftstrafen, Menschenrechte, Justiz, Gerechtigkeit, Diebstahl, Sterberate, Strafverfahren, Verhandlung, Urteil, Rechtsprechung, Todesstrafe, Zustände, Hygiene