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Afghanistan: Gebrauch von Schusswaffen auf dem Prüfstand

Meldung vom 01.07.2009

Ob Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan ihre Waffen künftig offensiver als bisher einsetzen dürfen, das lässt Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) derzeit prüfen. Mit diesem Thema beschäftigt sich eine derzeit laufende Untersuchung des Schusswaffengebrauchs bei Afghanistan-Einsätzen. Die zunehmende Zahl von Gefechten, in welche die Bundeswehr vor allem im Raum Kundus in den vergangenen Wochen verwickelt wurde, und die wachsende Unsicherheit unter den Soldaten über ihre Befugnisse machen eine solche Prüfung notwendig.

Die Regeln für die Anwendung von Gewalt sind auf einer sogenannten Taschenkarte aufgezählt, die jeder Soldat bei sich führen muss. Demnach darf militärische Gewalt nur zur Nothilfe, zur Selbstverteidigung, aber auch zur Auftragserfüllung angewandt werden. Die letzte Version wurde im Oktober 2006 gedruckt. Demnach ist es den Soldaten nur erlaubt, Schusswaffen zur Abwehr eines unmittelbaren Angriffs einzusetzen. „Der Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, (ist) verboten“, lautet es in der Taschenkarte.

Auch ein rein vorsorglicher Schuss etwa auf einen verdächtigen Gegenstand am Straßenrand, der einem Sprengsatz ähnlich sehe, ist verboten. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte auf Anfrage, die Taschenkarte werde gerade routinemäßig aktualisiert.

Deutsche Staatsanwälte, die Vorfälle untersuchen, bei denen Bundeswehrsoldaten Afghanen getötet haben, gaben an, dass sich die Soldaten weitgehend an dieser Taschenkarte orientiert hatten. Sie wandten die Regeln in der Annahme an, dass Schusswaffengebrauch nur bei Nothilfe oder zur Selbstverteidigung erlaubt sei. Dabei berücksichtigten sie nicht, dass das Völkerrecht den Soldaten durchaus „hoheitliche Befugnisse zur Auftragsdurchsetzung“ zugesteht.

Das Ministerium untersucht nun, ob diese völkerrechtlich begründeten Befugnisse auch in die Regeln der Taschenkarte Eingang finden können. Auch der Schusswaffengebrauch von Polizisten und Soldaten im Wachdienst soll neu erwogen werden.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „AFP“, afp.com