Spenden-Bescheinigungen

 
Gebende Hände ist wegen der Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach der letzten uns zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts zur Ausstellung von „Zuwendungsbestätigungen“ berechtigt.

Daher können wir Ihnen für jede Ihrer Spenden eine solche Zuwendungsbestätigung ausstellen, so dass Sie die Spenden steuerlich geltend machen können.

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, versenden wir keine Einzel-Spendenbestätigungen, sondern eine Sammel-Bestätigung am Anfang des nächsten Jahres, in der alle Ihre Spenden des abgelaufenen Jahres zusammengefasst werden. Der Versand erfolgt in der zweiten Januarhälfte.

Diese Spendenbescheinigung wird automatisch zugesandt, wenn
– uns mitgeteilt wurde, dass Sie eine solche benötigen,
– die Jahresspende eine Höhe von 20 Euro erreicht hat,
– uns Ihre aktuelle Adresse bekannt ist und
– mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund eine benötigte Spendenbescheinigung nicht erhalten haben, fordern Sie diese bitte per Email an.


Spenden bis 20% absetzbar!


Der deutsche Bundestag hat ein „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen, das rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist. Damit können Spenden nun bis zur Höhe von 20% des versteuerbaren Einkommens geltend gemacht werden und die Steuerlast mindern. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Spenden gemeinnützigen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Auch für Stiftungen ergeben sich Vorteile, die Sie mit Ihrem Steuerberater im Detail besprechen sollten.


Da wir mit unserer Arbeit in den Projektländern als gemeinnützig anerkannt sind, stellen wir – wie oben dargestellt – für Ihre Spenden Zuwendungsbestätigungen aus, die bis zur Höhe von 20% Ihres Gesamtbetrages der versteuerbaren Einkünfte steuerlich abzugsfähig sind.