Sudan: Christin bringt Töchterchen im Gefängnis zur Welt

Meldung vom 30.05.2014

Die junge Sudanesin, die auf ihr Todesurteil wartet, weil sie nicht vom christlichen Glauben abschwören wollte, hat jetzt ihr Kind geboren. Meriam Jahia Ibrahim Ischag (27) habe Töchterchen Maya am frühen Dienstagmorgen (27.05.2014) im Gefängnis zur Welt gebracht, berichten britische Medien.

„Sie brachten Meriam noch nicht einmal in ein Krankenhaus – sie musste in der Gefängnis-Klinik entbinden“, bezeugte ihr Anwalt.

Derweil wird der internationale Druck auf den Sudan stärker. Viele setzen sich dafür ein, dass das Todesurteil gegen die Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag rückgängig gemacht wird. Die hochschwangere Christin war wegen angeblichen Abfalls vom Islam und einer unerlaubten Heirat mit einem Christen zum Tode verurteilt worden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen) ist besorgt darüber, dass die Christin jetzt nach der Geburt jederzeit hingerichtet werden kann.

Der Generalsekretär des Weltkirchenrates, Olav Fykse Tveit, wandte sich an den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Ahmad Al-Baschir, „die Vollstreckung dieses ungerechten und gewissenlosen Urteils zu verhindern“. In einem Brief äußerte sich der norwegische Theologe: „Egal, ob Mariam Yahya Ibrahim Ishag das Kind muslimischer oder christlicher Eltern ist, widerspricht ein solches Urteil dem Wortlaut und dem Sinn der sudanesischen Verfassung.“ Danach stünde allen sudanesischen Staatsbürgern das Recht auf freie Religionsausübung zu.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, verlangte am 28. Mai die Annullierung des Urteils. Er rief die Bundesregierung und die Europäische Union dazu auf, mit allen ihren Möglichkeiten die Freilassung der Frau zu erreichen.

Auch das Auswärtige Amt intervenierte. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), gab an, das Auswärtige Amt habe die sudanesische Botschaft davon überzeugen wollen, dass der Sudan die Menschenrechte der Frau achten müsse. Die Regierung in Khartum habe „zwischenzeitlich anerkannt, dass das Urteil möglicherweise fehlerhaft ist“. Jetzt rolle ein höherrangiges Gericht den Fall nochmals auf.


Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „idea“, idea.de