Mexiko: El Chapos spektakuläre Flucht aus dem Hochsicherheitsgefängnis |
Meldung vom 11.09.2015
Dem mächtigen Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán gelangt die Flucht aus einem mexikanischen Hochsicherheitsgefängnis. Ohne die Hilfe von Gefängnispersonal wäre diese Flucht kaum möglich gewesen. Nun hat die mexikanische Justiz Anklage gegen vier Gefängnismitarbeiter erhoben. Ein Bundesrichter stellte einen Haftbefehl gegen die vier Verdächtigen aus.
Sie werden beschuldigt, bei der Flucht Guzmáns keine Meldung erstattet zu haben, hieß es in einer Erklärung der Justizbehörde in Mexiko-Stadt. Sie hätten den Alarm nicht ausgelöst, obwohl ihnen die technischen Mittel zur Verfügung gestanden hätten.
Der Chef des mächtigen Sinaloa-Kartells war am 11. Juni 2015 auf skandalöse Weise aus einem Hochsicherheitsgefängnis im Zentrum Mexikos ausgebrochen. Er entkam durch einen 1,5 Kilometer langen Tunnel, der von einem Haus in der Umgebung bis unter seine Dusche gegraben wurde. Das Gefängnispersonal gab vor, keine Ahnung über die monatelangen unterirdischen Arbeiten gehabt zu haben. Örtliche Medien verwiesen ebenfalls darauf, dass die diensthabenden Personen nach der Flucht zu spät Alarm schlugen.
Bislang wurden insgesamt sieben Anklagen in dem Fall erhoben. Dieser hat erneut die verbreitete Korruption und die Zusammenarbeit der Polizei mit mexikanischen Verbrechersyndikaten ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. „El Chapo“ (Der Kleine) konnte bereits 2001 einmal aus einem Hochsicherheitsgefängnis fliehen.
Quelle: „Münsterländische Volkszeitung“, www.mv-online.de
Sie werden beschuldigt, bei der Flucht Guzmáns keine Meldung erstattet zu haben, hieß es in einer Erklärung der Justizbehörde in Mexiko-Stadt. Sie hätten den Alarm nicht ausgelöst, obwohl ihnen die technischen Mittel zur Verfügung gestanden hätten.
Der Chef des mächtigen Sinaloa-Kartells war am 11. Juni 2015 auf skandalöse Weise aus einem Hochsicherheitsgefängnis im Zentrum Mexikos ausgebrochen. Er entkam durch einen 1,5 Kilometer langen Tunnel, der von einem Haus in der Umgebung bis unter seine Dusche gegraben wurde. Das Gefängnispersonal gab vor, keine Ahnung über die monatelangen unterirdischen Arbeiten gehabt zu haben. Örtliche Medien verwiesen ebenfalls darauf, dass die diensthabenden Personen nach der Flucht zu spät Alarm schlugen.
Bislang wurden insgesamt sieben Anklagen in dem Fall erhoben. Dieser hat erneut die verbreitete Korruption und die Zusammenarbeit der Polizei mit mexikanischen Verbrechersyndikaten ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. „El Chapo“ (Der Kleine) konnte bereits 2001 einmal aus einem Hochsicherheitsgefängnis fliehen.
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El Chapo Guzmáns Flucht und sein Tunnel |
Quelle: „Münsterländische Volkszeitung“, www.mv-online.de