Rechtlicher Status
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Im Bereich von Kirche und Diakonie wird dieser Weg heutzutage regelmäßig beschritten. Das hat gute Gründe.
Zum Beispiel ist so durch eine doppelte Kontrolle die ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet: Einerseits ist die Geschäftsleitung der Gesellschafterversammlung Rechenschaft schuldig (entsprechend der Mitgliederversammlung bei einem Verein). Als zusätzliche Kontrollinstanz ist bei Gebende Hände das Kuratorium (als Aufsichtsrat) eingesetzt, dem die Geschäftsleitung ebenfalls verantwortlich ist.