Transparenz und Vertrauen

Gebende Hände wurde vom Finanzamt geprüft und ist gemäß dem zuletzt vorliegenden Bescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt als mildtätige und gemeinnützige Organisation anerkannt. Die Anerkennung erfolgt unter anderem aufgrund unseres Engagements in der Entwicklungshilfe.

Umfassende Prüfungen unserer Geschäfts- und Projekttätigkeit

Die Arbeit von Gebende Hände unterliegt mehrstufigen und regelmäßigen Kontrollen:

Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ein externer Wirtschaftsprüfer prüft sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie die zugehörigen Belege und führt eine umfassende Plausibilitätsprüfung durch. Auf dieser Grundlage werden unsere Jahresabschlüsse erstellt. Diese Prüfungen verliefen in all den Jahren ohne Beanstandungen.

Prüfung durch das Finanzamt

Die erstellten Jahresabschlüsse werden gemeinsam mit unserem ausführlichen Tätigkeitsbericht dem Finanzamt vorgelegt. Auf dieser Basis prüft das Finanzamt, ob alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben eingehalten wurden.
Sofern dies bestätigt wird, stellt das Finanzamt unsere Gemeinnützigkeit erneut fest und teilt dies durch einen entsprechenden Bescheid mit.
Seit der Gründung im Jahr 1995 wurde die Gemeinnützigkeit von Gebende Hände lückenlos anerkannt.

Betriebsprüfungen des Finanzamts

In größeren zeitlichen Abständen führt das Finanzamt umfangreiche Betriebsprüfungen durch. Dabei prüfen mehrere Prüfer über mehrere Wochen hinweg unsere Finanzbuchhaltung, elektronischen Daten sowie Projektunterlagen sehr detailliert.
Diese Prüfungen beinhalten zahlreiche Rückfragen und Nachweisanforderungen, die wir vollständig dokumentiert beantworten.
Auch die letzte abgeschlossene Betriebsprüfung verlief ohne Beanstandungen.

Aktueller Freistellungsbescheid

Da Gebende Hände als gemeinnützige GmbH (gGmbH) organisiert ist, erfolgt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Form eines Körperschaftsteuerbescheids, in dem die Körperschaftsteuer auf 0 Euro festgesetzt wird. Einen solchen Freistellungsbescheid haben wir zuletzt mit Datum 27.02.2025 vom Finanzamt Bonn-Innenstadt erhalten.

Gebende Hände ist damit berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Der aktuelle Freistellungsbescheid kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.

Interne Kontrolle und Transparenz

Die Geschäftsführung von Gebende Hände ist sowohl gegenüber der Gesellschafterversammlung als auch gegenüber dem Kuratorium rechenschaftspflichtig. Beide Gremien erhalten regelmäßig umfassende Unterlagen oder nehmen persönlich Einsicht in die Geschäftsvorgänge.

Unsere Buchhaltung und Jahresabschlüsse werden von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH Co. KG, Euskirchen, unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sowie unserer Satzung erstellt. Die eingereichten Unterlagen werden dabei sorgfältig auf Plausibilität geprüft.

Kontrolle der Mittelverwendung in den Projekten

Die ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder in unseren Projekten wird durch mehrere Maßnahmen sichergestellt:

Jeder Projektleiter erstellt detaillierte Verwendungsberichte über alle erhaltenen Mittel. Die Projektarbeit wird zusätzlich durch Fotodokumentationen belegt. Unsere Projekte werden regelmäßig von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Kuratoriums besucht. In einzelnen Fällen beauftragen wir einen Repräsentanten, Inspektionsreisen durchzuführen. So stellen wir sicher, dass die uns anvertrauten Mittel verantwortungsvoll, zweckgebunden und transparent eingesetzt werden.

Spendensiegel – warum wir darauf verzichten

Gerade neue Spenderinnen und Spender fragen uns häufig, ob Gebende Hände ein Spendensiegel führt. Diese Frage ist verständlich, denn viele Menschen möchten sichergehen, dass ihre Spende verantwortungsvoll und zweckgebunden eingesetzt wird. Im Folgenden möchten wir einige wichtige Hintergründe erläutern.

Sichert ein Spendensiegel die korrekte Verwendung von Spenden?

Ein Spendensiegel kann auf den ersten Blick den Eindruck vermitteln, dass die Verwendung der Spendengelder überprüft wurde. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass ein solches Siegel keine Garantie dafür ist, dass in einer Organisation jederzeit alles fehlerfrei oder missbrauchsfrei abläuft. Entsprechende Beispiele wurden in den vergangenen Jahren auch öffentlich bekannt.

Hinzu kommt: In Deutschland sind rund 600.000 Vereine und etwa 18.000 Stiftungen berechtigt, Spenden zu sammeln. Nur ein sehr kleiner Teil dieser Organisationen führt zusätzlich ein Spendensiegel. Ein fehlendes Siegel ist daher kein Hinweis auf mangelnde Seriosität, sondern vielmehr der Regelfall.

Das Finanzamt entscheidet über die Gemeinnützigkeit

In Deutschland liegt die Entscheidung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Diese Entscheidung basiert nicht auf einer formalen Anmeldung, sondern auf umfangreichen und regelmäßigen Prüfungen der Geschäftsführung, der Mittelverwendung und der satzungsgemäßen Tätigkeit.

Nur wenn das Finanzamt feststellt, dass alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen vollständig erfüllt sind, wird die Gemeinnützigkeit erteilt oder erneuert. Gleichzeitig ist das Finanzamt auch die einzige Stelle, die diese Anerkennung wieder entziehen kann. In diesem Fall wäre eine Organisation nicht mehr berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt ein Spendensiegel keine staatliche Kontrolle dar, sondern lediglich eine zusätzliche, kostenpflichtige Prüfung durch private Anbieter.

Kein staatliches Spendensiegel in Deutschland

Ein staatlich vergebenes Spendensiegel existiert in Deutschland nicht.
In anderen Ländern wird hier teilweise anders verfahren. So erhalten Organisationen in Österreich nach einer zusätzlichen Prüfung durch einen sogenannten Wirtschaftstreuhänder (Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) ein Spendengütesiegel – ohne zusätzliche Gebühren. In Deutschland hingegen haben sich mehrere privatrechtliche Institutionen etabliert, die jeweils eigene Spendensiegel vergeben.

Unsere Entscheidung – im Sinne unserer Spender

Bei Gebende Hände haben wir uns intensiv mit der Frage eines Spendensiegels beschäftigt und hierzu auch zahlreiche Gespräche mit unseren Spenderinnen und Spendern geführt. Dabei haben wir offen über die entstehenden Kosten informiert.

Die jährlichen Ausgaben für ein nichtstaatliches Spendensiegel würden sich derzeit auf etwa 5.000 bis 6.500 Euro belaufen – zusätzliche interne Verwaltungsaufwände nicht eingerechnet. In den Gesprächen wurde deutlich, dass unsere Spender es vorziehen, wenn diese Mittel direkt den Hilfsprojekten zugutekommen, anstatt für ein kostenpflichtiges Siegel verwendet zu werden. Diese Entscheidung unserer Spender respektieren wir bis heute.

Transparenz statt Siegel

Unabhängig von einem Spendensiegel legen wir großen Wert auf Transparenz, Kontrolle und verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern. Unsere Gemeinnützigkeit, externe Prüfungen sowie die detaillierte Kontrolle der Projektmittel stellen sicher, dass Ihre Unterstützung dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.

Die Geschäftsführung von Gebende Hände ist sowohl gegenüber der Gesellschafterversammlung als auch gegenüber dem Kuratorium rechenschaftspflichtig. Alle Gremien werden regelmäßig und umfassend informiert. Dazu erhalten sie die erforderlichen Unterlagen oder nehmen persönlich Einsicht in die relevanten Vorgänge in unseren Geschäftsräumen.

Unsere Buchhaltung sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgen durch die dhpg Dr. Harzem & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Euskirchen. Die Arbeiten werden unter strenger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie unserer Satzung durchgeführt. Die von uns eingereichten Unterlagen werden dabei auf ihre Plausibilität geprüft.

Eine transparente und zweckgebundene Mittelverwendung in unseren Projekten stellen wir durch mehrere Kontrollmechanismen sicher:
Jeder Projektleiter erstellt detaillierte Verwendungsnachweise über alle erhaltenen Mittel und dokumentiert die Projektarbeit zusätzlich durch aussagekräftige Fotoberichte. Darüber hinaus werden unsere Projekte regelmäßig von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Kuratoriums besucht. Alternativ beauftragen wir qualifizierte Repräsentanten mit der Durchführung von Inspektionsreisen vor Ort.

Die Arbeit von Gebende Hände wird durch ein Kuratorium (Aufsichtsrat) überwacht. Die Mitglieder des Kuratoriums sind unter der Rubrik Leitung aufgeführt.

Die Geschäftsführung von Gebende Hände wird von Christian Maria Mäntele wahrgenommen. Er ist seit 2025 als rechtlich verantwortlicher Geschäftsführer beim Amtsgericht Bonn eingetragen.

Informieren Sie sich hier, wer für Gebende Hände tätig ist:

• Christian Maria Mäntele, Geschäftsführung

Dr. Colonel V. Doner, Kuratoriumsmitglied

Natascha Campbell-Cross, Kuratoriumsmitglied

J. Raftery , Kuratoriumsmitglied

Davide Zaccariello, Kuratoriumsmitglied

Dr. David Schirrmacher, Kuratoriumsmitglied
 

Auf internationaler Ebene arbeitet Gebende Hände eng mit verschiedenen Organisationen zusammen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.

In nahezu allen Ländern, in denen Gebende Hände Hilfsprojekte umsetzt, bestehen nationale, lokal ansässige Partnerorganisationen. Diese sind in ihren jeweiligen Ländern als gemeinnützige Werke staatlich registriert oder verfügen über einen vergleichbaren rechtlichen Status. Die Partnerorganisationen übernehmen vor Ort die Durchführung der Hilfsprojekte und Maßnahmen von Gebende Hände.

Durch diese Struktur ist gewährleistet, dass qualifizierte und erfahrene Führungskräfte vor Ort tätig sind, die Land, Kultur und Bedürfnisse der Menschen kennen und genau wissen, wie Hilfe nachhaltig und wirkungsvoll eingesetzt werden kann.

Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit unserer Mutterorganisation „Aid for Starving Children“ in den USA. Dank ihrer langjährigen internationalen Erfahrung, gewachsenen Kontakte und bewährten Projektpartnerschaften konnte Gebende Hände von tragfähigen Netzwerken profitieren, die sich bereits in der Vergangenheit als zuverlässig und effektiv erwiesen haben.