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Nicaragua: Nicaragua klagt Deutschland vor dem Internationalen Strafgerichtshof an

Meldung vom 03.05.2024

Nicaraguas Klage gegen Deutschland in Den Haag erwies sich als Bumerang. Der Internationale Strafgerichtshof hat Nicaraguas Eilantrag gegen Deutschland zurückgewiesen. Die Kläger haben damit ein bestimmtes, hintergründiges Ziel nicht erreicht – und gleichzeitig eine Bumerangwirkung erzielt: Deutschlands Waffenlieferungen an Israel sind nunmehr völkerrechtlich legalisiert.

Der Internationale Strafgerichtshof hat beschlossen, im Fall der Klage gegen Deutschland wegen angeblicher Beihilfe zu einem israelischen Völkermord in Gaza auf einstweilige Anordnungen zu verzichten. Das bedeutet mehr als ein Punktsieg für Berlin. Denn der Entschluss könnte das absehbare Scheitern der Klage als solcher abzeichnen und zudem als starkes Signal gegen die Instrumentalisierung der internationalen Gerichtsbarkeit für politische Zwecke aufgefasst werden.

Außerdem bietet sie zumindest implizit ein interessantes Detail zum Thema Waffenlieferungen. Denn die Verkäufe deutscher Rüstungsgüter an Israel sind neben dem vorübergehenden Stopp von Unterstützung seitens Berlin für das Palästinenser-Hilfswerk UNRWA die Ursachen, derentwegen die Klage angebracht wurde.

Als Klägerin im Verfahren gegen Deutschland hat sich die Republik Nicaragua aufgeschwungen. Das Land, das unter seinem einst bei westlichen Linken beliebten Präsidenten Daniel Ortega zu einer Diktatur verkommen ist, ist ein am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) besonders tatkräftiger Akteur. Der Staat schickt hochkarätige Juristen nach Den Haag und kein Land hat so viele Fälle vor das Weltgericht gezerrt. Dabei standen jedoch meist Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn Costa Rica im Vordergrund. Auch hinter der Klage gegen Deutschland dürften eher geostrategische Interessen stehen als die Verletzung von Menschenrechten.

Nach Recherchen des WELT-Partnermediums Politico wurde Nicaragua von Russland nachhaltig zu der Klage gegen Deutschland bestärkt. Dies offenbaren Dokumente westlicher Geheimdienste, in die Politico Einblick bekam. Moskaus Kalkül hinter der Aktion ziele eigentlich auf die Ukraine, nicht den Gaza-Streifen. Nach der Analyse der Geheimdienstexperten sei dem Kreml vor allem wichtig, die Klage gegen das eigene Land wegen des Einmarschs in der Ukraine zu dekonstruieren. Der IStGH soll demnach zum Schauplatz politischer Ränke werden.

Zudem würde das Ansehen der westlichen Partner Israels befleckt werden, wenn sie der Beihilfe an einem Völkermord für schuldig erklärt würden. Und damit hätte auch ihre Verurteilung des russischen Vorgehens in der Ukraine keine Schlagkraft mehr. Eine einstweilige Anordnung gegen Deutschland hätte diesen Zweck rein medial schon erfüllt. Doch dieser Plan, wenn er denn so bestand, wäre durch die Entscheidung von heute größtenteils zunichtegemacht.

Das Hauptsacheverfahren gegen Deutschland wird aller Wahrscheinlichkeit noch Jahre dauern, ein Urteil könnte womöglich erst dann fallen, wenn das Medieninteresse sich bereits wieder auf ganz andere Dinge konzentriert und die Gaza-Krise in Vergessenheit geraten ist.




Quelle: Gebende Hände-Redaktion; nach einer Information von: „Welt Online“, welt.de

Schlagwörter: Nicaragua, Klage, Internationaler Strafgerichtshof, zurückgewiesen, Deutschland, Israel, Russland, Putin, Waffenlieferungen, Gaza, Daniel Ortega, Krieg, Ukraine, Mesnchenrechtsverletzungen, Eilantrag, einstweilige Anordnungen